Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. erwirkt Grundsatzurteil zu Wettbewerbsverstoß
(ivs) Eine vergleichende Werbung eines Textilservice-Unternehmens mit den spezifischen Leistungen der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. dokumentiert durch die renommierten RAL-Gütezeichen 992 sah das Oberlandesgericht Koblenz als einen klaren Fall von Wettbewerbsverstoß.
Das Nichtmitgliedsunternehmen hatte über ein Hygiene-Zertifikat auf seiner Webseite damit geworben, dass der Umfang seiner angebotenen mikrobiologisch- hygienischen Untersuchungen analog der Gütesicherung der Gütegemeinschaft erfolge. Die Gütegemeinschaft hatte dieses Verhalten wettbewerbsrechtlich abgemahnt, was die abgemahnte Wäscherei nicht akzeptierte. Letztlich musste das OLG Koblenz in dieser Sache entscheiden.
Ludger v. Schoenebeck, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V., verweist auf explizite RALVorgaben: „Die Gütegemeinschaft ist aufgrund der RAL Vorgaben verpflichtet, gegen jeglichen Missbrauch von Gütezeichen vorzugehen. Damit soll eine Schwächung der einzigartigen Stellung von Gütezeichen verhindert werden. In unserem Fall wurden die Leistungen der beklagten Wäscherei als gleichwertige Alternative zu den Leistungen der Mitgliedsbetrieben der Gütegemeinschaft dargestellt - mit dem Ziel der Rufausnutzung der renommierten RAL-Gütezeichen in unlauterer und damit wettbewerbswidriger Weise.“
Das Gericht kam zu der gleichen Ansicht und sah die Gefahr des Imagetransfers, den sowohl gewerbliche Kunden als auch Privatkunden des beklagten Unternehmens assoziieren könnten. Zudem könne man dem veröffentlichten Dokument nicht entnehmen, welche Prüfungen im Einzelnen erfolgt seien. Man könne also nicht nachvollziehen, ob diese tatsächlich mit denen der Prüfbestimmungen der RALGütezeichen identisch sind.
Das System der RAL Gütesicherung enthält Alleinstellungsmerkmale, die es von allen anderen Kennzeichnungen europaweit grundlegend unterscheidet. Dabei stellt RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. die Objektivität und Neutralität der Güte- und Prüfbestimmungen sicher und die Gütegemeinschaften sorgen für deren strikte Einhaltung. Die strengen Vorschriften des RAL-Gütezeichens gewährleisten, dass einschlägige deutsche Verordnungen, Normen und Gesetze eingehalten und Änderungen umgehend in den Vorgabenkatalog umgesetzt werden. RAL-Gütezeichen werden nur an Betriebe verliehen, bei denen die Einhaltung dieser Vorgaben durch eine lückenlose Überwachung der Prozesse und Produkte durch die unabhängigen Hohenstein Institute erfolgt.