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18.04.2016 | Arbeitsschutz

Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht vorläufige Kennzahlen für das Jahr 2015

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2015 nochmals um ein halbes Prozent zurückgegangen. Das geht aus den vorläufigen Zahlen zum Unfallgeschehen hervor, die der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute in Berlin veröffentlicht hat.

Demnach ereigneten sich 2015 in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor 865.500 meldepflichtigen Arbeitsunfälle, der Vorjahreswert lag bei 869.817 Arbeitsunfällen. Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause kam es zu 178.009 Unfällen, das sind 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Bemerkenswert ist der Rückgang der tödlichen Arbeitsunfälle: Ihre Zahl sank um 45 auf 438. Sollte diese Zahl auch durch die endgültigen Kennzahlen bestätigt werden, wäre dies die geringste Anzahl von tödlichen Arbeitsunfällen, die den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen jemals in einem Jahr gemeldet wurden. 348 Versicherte kamen bei einem Wegeunfall ums Leben, 26 mehr als 2014.

Bei den Anzeigen auf Verdacht auf eine Berufskrankheit zeichnet sich für 2015 dagegen eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr ab. Über 77.000 Mal machten Ärzte, Krankenkassen, Versicherte oder deren Arbeitgeber im vergangenen Jahr 2015 eine Meldung an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - ein Anstieg um 7,6 Prozent gegenüber 2014.

Dazu erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "Diese Zunahme mag im ersten Moment erstaunen, erklärt sich aber im Wesentlichen dadurch, dass 2015 vier neue Berufskrankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen wurden: der so genannte 'weiße Hautkrebs', das Carpaltunnel-Syndrom, das Hypothenar-Hammer-Syndrom sowie Kehlkopfkrebs durch Exposition gegenüber Schwefelsäuredämpfen." Da Hautkrebs und Carpaltunnel-Syndrom sehr häufig aufträten - sie gelten auch als Volkskrankheiten -, seien Verdachtsanzeigen in dieser Größenordnung zu erwarten gewesen. Den Rückgang der Unfallzahlen begrüßte der DGUV-Hauptgeschäftsführer ausdrücklich, betonte aber, dass noch eine Menge zu tun bleibe: "Unser Ziel bleibt die Vision Zero: Niemand darf bei der Arbeit das Leben verlieren."

Rückläufig ist die Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle, sie sank um 4,3 Prozent auf 1.228.740. Die Schulwegunfälle gingen um 2 Prozent zurück auf 107.754. Angestiegen sind hingegen die Unfälle mit tödlichem Ausgang. Insgesamt 60 Schülerinnen und Schüler kamen bei Schul- und Schulwegeunfällen ums Leben. Das sind 18 mehr als im Vorjahr. Unter anderem starben 16 Versicherte beim Absturz einer Maschine der Germanwings im vergangenen Frühjahr.

Hintergrund: Meldepflicht von Unfällen

In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt.