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07.09.2015 | Gebäudesanierung

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ informiert: Innendämmung – Angst vor Bauschäden unbegründet!

Ältere Innendämmungen kennen wir alle: Früher dienten Holzvertäfelungen diesem Zweck, in Goethes Weimarer Schlafzimmer hielt dafür ein Wandteppich her. In vielen Fachwerkhäusern schützen unter dem Innenputz liegende Holzwolleplatten vor der Kälte (Sauerkrautplatten). Die Betonbauten hatten bis in die Sechzigerjahre eine Innendämmung der Wände. Wenn die Fassade nicht von außen gedämmt werden kann, z. B. bei Sichtfachwerk, einer Ornamentfassade oder wegen fehlender Grenzabstände, dann ist die Innendämmung sinnvoll. 10 bis 15 Prozent der Heizenergie werden durch eine Innendämmung bei typischen Wohngebäuden eingespart.

„Angst vor Bauschäden sind bei fachlich richtiger Ausführung unbegründet. Alle Untersuchungen ausgeführter Innendämmungen zeigen, dass es keine besonderen, auf dem System der Innendämmung beruhenden Schäden gibt. Die Innendämmung kann auch nur in einzelnen Zimmern ausgeführt werden“, so Werner Eicke-Hennig, Programmleiter der „Hessischen Energiespar-Aktion“.

Wie eine nachträgliche Innendämmung im Rahmen einer Gebäudemodernisierung realisiert werden kann, zeigt die Energiespar - Information Nr. 11 „Wärmedämmung von Außenwänden mit der Innendämmung – Wissenswertes über die nachträgliche Dämmung bei Altbauten“, die online als Download erhältlich ist.

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.