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21.10.2015 | Abfallwirtschaft

VKU: Geplantes Wertstoffgesetz setzt massive Fehlanreize

Heute hat das Bundesumweltministerium (BMUB) den Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz veröffentlicht. Dazu die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Katherina Reiche: „Der Gesetzentwurf stärkt mit den dualen Systemen ein intransparentes und ineffizientes System, das im letzten Jahr kurz vor dem Kollaps stand und bei Kunststoffen nur eine magere Recyclingquote von 20 Prozent erreicht. Es bleibt ein Rätsel, wie das Bundesumweltministerium darauf kommt, denen den Rücken zu stärken, die versagt haben.“

Ziel des Gesetzes ist es, negative ökologische Auswirkungen von Verpackungsabfällen und sonstigen Haushaltsabfällen aus Kunststoffen oder Metallen zu vermeiden oder zu verringern. Dazu soll die Produktverantwortung, auf sogenannte stoffgleiche Produkte, wie etwa die Bratpfanne oder das Bobbycar, ausgeweitet werden. Sammlung, Sortierung und Verwertung dieser Stoffe sollen nach Willen des BMUB vollständig den dualen Systembetreibern, die die Verpackungsentsorgung organisieren, übertragen werden. Die Kommunen erhalten lediglich einige wenige und zudem rechtlich kaum durchsetzbare Gestaltungsmöglichkeiten bei der Sammlung. Reiche: „Mit dem Arbeitsentwurf folgt das BMUB in allen zwischen Kommunen und Systembetreibern strittigen Rechtsfragen der Position der dualen Systeme. Ob ein solch einseitiger Entwurf die Chancen für ein Wertstoffgesetz erhöht, darf bezweifelt werden.“

Die geplanten Änderungen setzen aus VKU-Sicht zudem keine nennenswerten Anreize, nachhaltiger mit Ressourcen umzugehen. Der Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft kritisiert seit Jahren, dass die Verpackungsverordnung weder zu einem Rückgang von Verpackungen noch zu einer Steigerung der Recyclingquoten von Leichtverpackungen geführt hat. Reiche: „Das BMUB will bei der Wertstofferfassung auf ein System aufsetzen, das nachweislich und bereits seit Jahren seine Ziele verfehlt. Magere Recyclingquoten werden damit belohnt.“ Zudem kritisiert der VKU die schwammige Definition der stoffgleichen Nichtverpackungen. Nur wenn diese leichter als fünf Kilogramm sind, sollen sie unter die Produktverantwortung fallen. Reiche: „Es ist absurd: Je größer und schwerer ein Erzeugnis ist und je mehr Ressourcen man für die Herstellung eines Produktes aufgewendet, umso eher entgeht man der Produktverantwortung. Fehlanreize sind vorprogrammiert.“

Auch die geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, die Recyclingfähigkeit der Abfälle zu verbessern, haben lediglich Appellcharakter und „sind keine Weiterentwicklung gegenüber dem Status quo“, so Reiche. Laut Entwurf sollen Inverkehrbringer eine neu einzurichtende zentrale Stelle über die entsprechenden Verwertungseigenschaften informieren. Reiche: „Die Lehre aus über zwanzig Jahren Verpackungsverordnung ist, dass wir eindeutigere ökologische Vorgaben benötigen, deren Nichteinhaltung auch sanktioniert wird. Davon ist jedoch nichts im Entwurf zu sehen.“

Reiche: „Schon beim Kreislaufwirtschaftsgesetz wollte das BMUB die Kommunen zugunsten privater Wertstoffsammlungen schwächen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Es ist unverständlich, dass das Ministerium auch beim Wertstoffgesetz diesen Versuch unternimmt, die Kommunen aus der Sammelverantwortung zu drängen.“

Der VKU wird sich vor diesem Hintergrund für die Rücknahme des Arbeitsentwurfs und die Erarbeitung eines ökologischen und bürgerfreundlichen Wertstoffgesetzes einsetzen. „Eine zukunftsgerichtete Wertstoffwirtschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie Recyclingziele erfüllt und bürgernahe Dienstleistungen erbringt. Diesem Ziel wird der Gesetzentwurf nicht gerecht“, so Reiche abschließend.