Public Manager
23.10.2015 | Abfallwirtschaft

Rechtsgutachten stärkt kommunale Wertstoffsammlung

Ein vom Land Baden-Württemberg beauftragtes Rechtsgutachten der Professoren Georg Hermes und Ute Sacksofsky von der Universität Frankfurt am Main hat heute bestätigt, dass den Kommunen die Organisationsverantwortung für die Wertstofftonne übertragen werden darf. Das Gutachten wurde anlässlich der Debatte um das Wertstoffgesetz in Auftrag gegeben. Hierzu kursiert derzeit ein Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums, der die Privatisierung der Wertstofferfassung vorsieht. Sammlung, Sortierung und Verwertung dieser Stoffe sollen demnach vollständig den dualen Systembetreibern übertragen werden.

Der Vize-Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Patrick Hasenkamp, dazu: „Das Gutachten kommt zum richtigen Zeitpunkt, denn es entkräftet verschiedene Einwände, die vom Bundesumweltministerium gegen eine kommunale Wertstofftonne angeführt werden. Die kommunale Sammelverantwortung für die Wertstofftonne ist sowohl mit deutschem als auch mit Europarecht vereinbar. Es ist gut, dass darüber nun Klarheit herrscht. Die Ergebnisse des Gutachtens müssen nun in den angekündigten Referentenentwurf zum Wertstoffgesetz einfließen.“ 

Hasenkamp übt deutliche Kritik an den bisherigen Plänen des Gesetzgebers zur Wertstofferfassung: „Das Bundesumweltministerium verschafft den Systembetreibern mit dem Arbeitsentwurf ungerechtfertigt und einseitig einen Vorteil. Magere Recyclingquoten sollen nun auch noch belohnt werden. Die Kommunen, die tagtäglich ihre Entsorgungskompetenz beweisen, sollen an den Rand gedrängt werden. Eine zukunftsgerichtete Wertstoffwirtschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie Recyclingziele erfüllt und bürgernahe Dienstleistungen erbringt. Diesem Ziel wird der Gesetzentwurf nicht gerecht.“ 

Die Gutachter stellen fest, dass Wertstoffe durch die kommunale Sammelverantwortung keinesfalls der Warenverkehrsfreiheit entzogen werden, da Sortierung und Recycling weiterhin ausgeschrieben werden. Damit wird das Argument entkräftet, die kommunale Verantwortung sei nicht mit dem Europarecht vereinbar. Auch sei der nationale Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsermessens befugt, die gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus privaten Haushalten als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu konzipieren, so die Gutachter. 

Hasenkamp appelliert an das Bundesumweltministerium, die Ergebnisse des Gutachtens in die weitere Ausgestaltung des Wertstoffgesetzes einfließen zu lassen: „Die kommunale Sammelverantwortung für Wertstoffe ist nicht nur rechtlich möglich, sie ist auch die bürgerfreundlichere Lösung. Auf die kommunale Kompetenz darf das Bundesumweltministerium nicht ohne Not verzichten.“