BTGA: Trinkwasserverordnung muss beständig weiterentwickelt werden
Der Bundesrat hat am 6. November 2015 der Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung zugestimmt. Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde durch den Bundesrat lediglich an wenigen Stellen präzisiert. Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. begrüßt diese Weiterentwicklung der Trinkwasserverordnung.
Die aktuelle dritte Änderung der Trinkwasserverordnung diente dazu, eine EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bei der nächsten Änderung der Verordnung sollten jedoch aus Sicht des BTGA folgende Aspekte erläutert und konkretisiert werden:
1. Der Gesetzgeber muss klarstellen, was die Formulierung "systemische Untersuchungen" bedeutet und welche Anforderungen an "repräsentative Probennahmestellen" zu stellen sind.
2. Eine Gefährdungsanalyse sollte nicht nur dann durchgeführt werden müssen, wenn der Grenzwert für Legionellen überschritten wird. Werden die Grenzwerte für andere Krankheitserreger überschritten, muss die Durchführung einer Gefährdungsanalyse ebenfalls verpflichtend vorgeschrieben sein.
3. Besteht ein Verdacht, dass Wasserleitungen aus Blei sind, muss die Bleikonzentration durch eine Wasserprobe überprüft werden. Gegebenenfalls sind dann weitere Maßnahmen zu ergreifen. Nach dem aktuellen Verordnungstext müssen der Unternehmer und der Inhaber einer Wasserversorgungsanlage erst dann tätig werden, wenn sie Kenntnis von vorhandenen Leitungen aus Blei haben.
Im Interesse der Verbraucher und der ausführenden Unternehmen ist es wichtig, diese Verordnung bald auf den Weg zu bringen. Der BTGA wird sich weiterhin aktiv an diesem Prozess beteiligen und sein Wissen und seine Erfahrung konstruktiv einbringen.