Public Manager
07.05.2015 | Wasser und Abwasser

VKU zur Beratung im Bundesrat zum Fracking-Gesetzespaket

Morgen wird der Bundesrat in seiner ersten Lesung das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzespaket zum Fracking beraten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen aus unkonventionellen Lagerstätten mithilfe des sogenannten Fracking-Verfahrens gesetzlich zu regeln. VKU-Vizepräsident Michael Beckereit dazu: „Das Gesetzespaket zum Fracking muss ein Wasserschutzgesetz sein. Wir benötigen einen umfassenden Schutz der Trinkwasserressourcen vor den Risiken dieser Technologie.“ Positiv bewertet der VKU, dass der Regierungsentwurf – anders als zunächst angedacht – vorsieht, die sogenannten Ausschlussgebiete, in denen Fracking grundsätzlich nicht gestattet ist, zu erweitern. Jedoch macht Beckereit auch deutlich: „Es besteht weiterhin Änderungsbedarf in einigen zentralen Punkten.“

So mahnt der VKU an, dass sich die Erlaubnisversagung für eine Gewässerbenutzung auch auf Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Trinkwasserversorgung erstrecken sollte. Die entsprechende Verbotsregelung für Wasserschutzgebiete sollte zudem unbefristet gelten, da Festsetzungsverfahren deutlich länger dauern können als die im Entwurf genannten Fristen.  

Weiterhin sieht der Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft in Deutschland die vorgesehenen Befugnisse der geplanten Expertenkommission ausgesprochen kritisch. „Die Kommission kann unmittelbar Einfluss auf das allein den Ländern vorbehaltende verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren nehmen. Schon allein deshalb ist es geboten, dass die Expertenkommission lediglich eine Beratungs- und Beurteilungsfunktion bekommt, die sie ausschließlich im Rahmen von Erprobungsmaßnahmen ausübt“, so Beckereit. Die Entscheidungen der Expertenkommission sollten aus Sicht des VKU zudem einstimmig gefällt werden. Beckereit: „Das ist notwendig, um eine eindeutige wissenschaftliche Beurteilung der Auswirkungen von Erprobungsvorhaben zu erreichen.“ 

Außerdem mahnt der VKU an, dass Erprobungsmaßnahmen strikt von der kommerziellen Gewinnung getrennt werden sollten. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird grundsätzlich auch eine kommerzielle Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder in Kohleflözgestein unabhängig von der Tiefe ermöglicht. Beckereit lehnt das entschieden ab: „Bevor keine abschließende wissenschaftliche Beurteilung sämtlicher Erprobungsmaßnahmen vorliegt, sollten keinerlei kommerzielle Vorhaben in den entsprechenden Formationen durchgeführt werden. Die Erprobungsmaßnahmen müssen auf das wissenschaftlich notwendige Maß beschränkt werden.“ 

Schließlich ist es aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft erforderlich, die Vorgaben zu Rückfluss und Lagerstättenwasser der Gefährdungssituation anzupassen. Das Lagerstättenwasser ist hochsalinar und kann erhebliche Mengen an Kohlenwasserstoffen, Schwermetallen, Radionukliden sowie Rückfluss von Frac-Chemikalien enthalten. Beckereit: „Aufgrund der umweltgefährdenden Eigenschaften von Rückfluss und Lagerstättenwasser ist eine entsprechende Behandlung in dafür geeigneten Anlagen nach dem Stand der Technik erforderlich. Das Verfahren muss eine nachteilige Veränderung von Gewässern unbedingt ausschließen.“