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29.06.2015 | Gebäudemanagement

Sachsen-Anhalt: Rauchmelderpflicht bald für sämtliche Wohngebäude

In Sachsen-Anhalt läuft der Countdown für die Rauchmelderpflicht: Biszum 31. Dezember 2015 müssen auch bestehende Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit Dezember 2009. Zuständig für Einbau und Wartung der Rauchmelder ist der jeweilige Wohnungseigentümer.

Rauchmelder Montage

"Wann ein Brand bemerkt wird, ist für die Rettung von entscheidender Bedeutung. Rauchmelder verschaffen einen wichtigen Zeitvorsprung, um sich und andere aus der Gefahr zu bringen", begründet Sachsen-AnhaltsInnenminister Holger Stahlknecht die Einführung der Rauchmelderpflicht. "Die Entscheidung, dass die Installation von Rauchmeldern zur Pflicht wird, ist eine Entscheidung für die Sicherheit", ergänzt der Innenminister.

Dass Rauchmelder viele Leben retten könnten, belegen aktuelle Zahlen:
Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten sie warnen können. "Damit Rauchmelder zuverlässig funktionieren, müssen sie sachgemäß eingebaut und gepflegt werden", erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. "Eigentümer, die Fehlalarme vermeiden wollen und besonderen Wert auf langlebige Rauchmelder legen, sollten sich beim Kauf am unabhängigen Qualitätszeichen 'Q' orientieren", empfiehlt Rudolph. Es informiert Verbraucher über hochwertige Rauchmelder, die mit einer fest eingebauten 10-Jahres-Batterie ausgestattet und für den Langzeiteinsatz besonders geprüft sind.

In Sachsen-Anhalt sind Eigentümer gemäß § 47 der Landesbauordnung verpflichtet, ihre Wohngebäude so auszustatten, dass "alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden,dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Rauchwarnmelder sind auf Verlangen für Menschen mit nachgewiesener Gehörlosigkeit mit optischen Signalen auszustatten." Weitere Geräte sollten wegen der erhöhten Brandgefahr auch im Wohnzimmer und in anderen Aufenthaltsräumen angebracht werden.