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30.06.2015 | Reinigung

Neue CLP-Verordnung: Veränderungen ja, Panik nein!

Seit 1. Juni 2015 gilt auch in Deutschland die neue CLP-Verordnung. Produkte, die Chemie enthalten, werden damit erstmals nach globalen und nicht mehr nur europaweiten Kriterien kennzeichnungspflichtig. Dies betrifft somit auch Reinigungs- und Pflegemittel bei der Herstellung, Lagerung und Anwendung.

CLP-Verordnung

Weil alle Gemische und Stoffe neu und nach deutlich strengeren Vorgaben bewertet werden müssen, wird es bei einigen Produkten zu einer Verschärfung der Einstufungen kommen – jedoch bleiben auch zukünftig viele Produkte kennzeichnungsfrei!

CLP kurz erklärt:

  • CLP ist ein Akronym für Classification, Labelling and Packaging.
  • Die neue CLP-Vorschrift zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Rohstoffen und Gemischen basiert auf dem weltweit einheitlichen Chemie-Kennzeichnungssystem GHS (Global Harmonised System).
  • CLP muss von den Chemieherstellern bis 1. Juni 2015 umgesetzt werden, noch nicht nach CLP deklarierte Ware darf noch abverkauft, jedoch nicht neu produziert werden.
  • Für Handel und Hersteller besteht eine zweijährige Übergangszeit bis zum 1. Juni 2017. Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle Lagerbestände aufgebraucht sein.
  • Die bisher orangefarbenen Gefahrensymbole werden durch neue Piktogramme ersetzt. Dies erfolgt nicht automatisch, sondern aufgrund einer Neubewertung jeder Rezeptur auf Basis der CLP-Richtlinien.
  • Auch Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiter müssen an die neue CLP-Kennzeichnung angepasst werden.
  • CLP-konform sind Produkte, die im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 2) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind.
  • Auf den Etiketten wird künftig von „Gemisch“ statt „Zubereitung“ gesprochen.
  • Die bisherigen R- und S-Sätze werden durch Hinweise, die auf die Gefahren (Hazard-Statements) und Sicherheit (Precautionary-Statement) hinweisen, ersetzt.
  • Ebenso neu sind Signalwörter wie „Achtung“ oder „Gefahr“, die die bisherigen Gefahrenbezeichnungen ersetzen.

Werner & Mertz Professional hat bereits frühzeitig auf diese Anforderungen reagiert und arbeitet seit mehreren Jahren an einem umfassenden Relaunch des Sortiments, der über die Umsetzung der CLP-Kennzeichnungspflicht hinausgeht. „Dank umfangreicher Tests und zahlreichen Neuentwicklungen haben wir nicht nur eine besonders große Zahl an völlig kennzeichnungsfreien und dennoch leistungsstarken Produkten, sondern schaffen mit einem neuen Verpackungskonzept und einer übersichtlichen Sortimentsstruktur auch mehr Anwenderfreundlichkeit“, zieht Markus Häfner, Leiter Technisches Marketing, ein vorläufiges Resümee. Auch wenn Dienstleister zwar aufgrund der Änderungen einmalig z.B. Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen oder Schulungsunterlagen aktualisieren müssen, bewegt sich der Folgeaufwand auf bekanntem Niveau. „Viele Produkte die kennzeichnungsfrei waren, bleiben es auch; solche, die eine Kennzeichnung hatten, bekommen neue Symbole. Primär ist daher zu prüfen, welche der eingesetzten Produkte die Kennzeichnungsfreiheit verlieren werden und welche Maßnahmen sich hieraus bzw. aus einer möglichen verschärften Kennzeichnung ableiten“, so Häfner.

Um Kunden frühzeitig einen entsprechenden Überblick zu verschaffen, stehen auf der neu gestalteten Homepage bereits viele CLP-konforme Sicherheitsdatenblätter sowie eine Übersicht aller Produkte mit alter und neuer Kennzeichnung bereit (hierzu bitte im Bereich ‚downloads‘ anstelle Produkte ‚Broschüren‘ auswählen oder diesen Link in das Browserfenster kopieren): siehe 2. Link

Ebenso beraten und begleiten die Bezirksleiter Kunden aktiv bei der Umstellung, um einen möglichst reibungslosen und schnellen Umstellungsprozess zu ermöglichen.