E-Health-Gesetz bringt neuen Schwung für digitale Anwendungen in der Gesundheitsversorgung
Mit dem E-Health-Gesetz soll die Telematikinfrastruktur in Deutschland ausgebaut und die Nutzung von digitalen Anwendungen in der Gesundheitsversorgung gefördert werden. Patienten könnten im Krankheitsfall dann erstmalig von einem Notfalldatensatz oder der Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit profitieren.
Die Unternehmensberatung BearingPoint hat in der E-Health-Planungsstudie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) im letzten Jahr den Nutzen moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung transparent gemacht.
Die vorliegende Kabinettsfassung zum E-Health-Gesetz greift diese Empfehlungen auf. Kernelemente der Studie wie die zügige Einführung von Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte oder die Vermeidung von Insellösungen in der Telemedizin finden sich in der Kabinettsfassung wider. Das BMG will nun digitale Anwendungen wie Arztbriefe für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zügig verfügbar machen. Weiterhin soll die Telematikinfrastruktur für weitere Leistungserbringer wie in der Pflege geöffnet und die Interoperabilität – also der Austausch von z.B. Krankheitsinformationen zwischen Hausärzten und Krankenhäusern – gesteigert werden. Zudem hat die Sicherstellung des Datenschutzes bei allen weiteren Aktivitäten höchste Priorität.
Die Krankenkassen haben bereits nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs die Maßgabe erteilt, zügig Lösungen in den Behandlungsalltag zu überführen. „Diese Maßnahmen sind dringend erforderlich, um für Patienten einen wahrnehmbaren Nutzen der eGK zu leisten. Zudem ist es notwendig, medizinische Anwendungen durch Anreizsysteme für Leistungserbringer in Arztpraxen und Kliniken attraktiv zu machen. Dabei ist jedoch auf eine Balance zur Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Krankenkassen zu achten“, so Stephan Weber, Partner bei BearingPoint. „Die Selbstverwaltung der Ärzteschaft und Krankenkassen, die gematik und letztlich das BMG sind nun gefordert, ein schnelles und zielorientiertes Projektmanagement einzuleiten. Der Nutzen der eGK und elektronischer Anwendungen muss möglichst bald beim Patienten ankommen und auch die Ärzteschaft im Arbeitsalltag entlasten, sonst wird aus Sicht der Kassen und Ärzte die Wirtschaftlichkeit des Projekts eGK weiter gefährdet. Die Absicht, die bürokratischen Hindernisse des Formularwesens in der Krankenversicherung durch Nutzung digitaler Anwendungen zu vereinfachen, ist dabei deutlich zu begrüßen.“
Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Stärkung der Gesundheitsversorgung
Ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Umsetzung des E-Health-Gesetzes ist eine frühzeitige und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen von der ambulanten und stationären Versorgung, bis hin zur Rehabilitation und Pflege. Heute zeigen jedoch beispielsweise das Entlassmanagement von Krankenhäusern mit Schnittstellen zur ambulanten Versorgung oder die Arzneimitteltherapiesicherheit noch Lücken auf. Elektronische Anwendungen können Ärzten und Pflegern Hilfestellungen geben, diese Hürden in der Gesundheitsversorgung zu lösen. Auch können sie bürokratische Hindernisse überwinden und die Arbeit von Ärzten/Pflegern erleichtern, so dass der Patient wieder mehr im Mittelpunkt der Behandlung steht.
Nächste Schritte: Umsetzung der Lösungsvorschläge zum Wohle der Patienten vorantreiben
Das Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes wird zum 1. Januar 2016 erwartet. Daraufhin folgen nach der Kabinettsfassung Termine zur Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befunderteilung sowie das Auslösen einer zeitlich befristeten Anschubfinanzierung für elektronische Entlassbriefe für Krankenhäuser. „Mit Blick auf den Patienten sollten jetzt bereits vorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung wie der Schaffung von Interoperabilität eingeleitet werden. Mechanismen wie ein Anspruchsrecht des Patienten auf einen einheitlichen Medikationsplan können helfen, die teils heutigen Blockaden zwischen den Verantwortlichen der Selbstverantwortung zu durchbrechen und ein Handeln im Sinne der Patienten zu fördern. Über ein erweitertes Anspruchsrecht der Patienten auf elektronische Anwendungen sollte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens nachgedacht werden, um einen wahrnehmbaren Mehrwert der eGK für Patienten aufzuzeigen“, so Dirk Steffan, Manager bei BearingPoint und Projektleiter der E-Health-Studie.