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02.01.2015 | Polizei und Rettungsdienste, Schul- und KITA-Einrichtung, Sicherheit

Wie Schulen auf Gefahrensituationen reagieren

"Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)" lautet der Titel der neuen Norm DIN V VDE V 0827, deren Teil 1 "Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten" Anfang 2015 veröffentlicht wird. Die Norm soll die Sicherheit an Schulen erhöhen und regelt, wie in Notfall- und Gefahrensituationen auf z.B. einen Amoklauf oder eine Bombendrohung reagiert werden soll.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
informiert Behörden und Verantwortliche ab 2015 mit einem halbtägigen
Seminar über die Inhalte der neuen Norm und was die Umsetzung des
geforderten Risikomanagements für Schulen bedeutet. Das Seminar findet
bundesweit in verschiedenen Städten statt. Auf der Website (siehe Link)
können weitere Informationen zum Seminar, zur neuen Norm und zum Technischen Risikomanager abgerufen werden.

Seit 2012 arbeitet der Arbeitskreis AK 713.1.19 der Deutschen Kommission
Elektrotechnik (DKE) an der Norm unter Beteiligung der Industrie, des
errichtenden Handwerks,  der Polizei und der Gebäudewirtschaft. Die erste
Fassung wurde am 2. Juli 2014 vorgelegt. Der Entwurf befindet sich derzeit
im formalen Prozess einer neuen Norm zur Kommentierung und Veröffentlichung.
Der Arbeitskreis arbeitet außerdem bereits am Teil 2 der Norm zu "Notfall-
und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)".