Entwicklungspolitische Förderung: Neues Seminarangebot hilft
Neben der anlassbezogenen Beratung und Seminaren zu einzelnen Förderlinien bietet Engagement Global gGmbH entwicklungspolitisch Aktiven zukünftig auch Grundlagenseminare, beispielsweise zum Zuwendungs- und Vergaberecht oder zum Bundesreisekostengesetz an.
Bereits seit 2012 leitet Engagement Global gGmbH Gelder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an entwicklungspolitisch aktive Einrichtungen und Entsendeorganisationen weiter. Dies geschieht über verschiedene Förderprogramme wie beispielsweise den Zivilen Friedensdienst (ZFD) oder den Freiwilligendienst weltwärts , das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB), die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) oder das Aktionsgruppenprogramm (AGP). Zum Service gehört, dass Engagement Global auch Programme von der Antragstellung bis zur Projektumsetzung unterstützt und berät, die die Fördermittel direkt vom BMZ erhalten wie beispielsweise bengo.
Viele dieser Organisationen wenden sich an Engagement Global mit Fragen, die deutlich zeigen, dass die Vielzahl der zu beachtenden Vorschriften und Gesetze die Umsetzung von Projekten sehr erschwert. Gleichzeitig kann es weitreichende Folgen haben, wenn diese Vorschriften nicht beachtet werden – bis hin zu Rückforderungen.
Deshalb sind die Kenntnis rechtlicher Grundlagen und Verfahrenssicherheit die Ziele einer neuen Seminarreihe von Engagement Global gGmbH.
Das Seminarangebot
Trotz großer inhaltlicher Unterschiede der vom BMZ finanzierten und von Engagement Global umgesetzten Programme sind aus Verwaltungssicht die Grundlagen in weiten Teilen gleich: An die Bundeshaushaltsordnung (BHO), das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder auch das Bundesreisekostengesetz (BRKG) müssen sich alle halten.
Dem Zuwendungsrecht und dem Vergaberecht sowie dem Bundesreisekostengesetz widmen sich deshalb die drei ersten Seminare. Zielgruppe dieser Seminare sind alle Nichtregierungsorganisationen, gemeinnützige Vereine, Schulen und Kommunen, die Gelder des BMZ zur Durchführung entwicklungspolitischer Projekte im In- und Ausland erhalten.
Grundlagenseminar Zuwendungsrecht
Dieses Seminar findet im Tagungshaus des CJD (Christliches Jugenddorfwerk) in Bonn statt und dauert zwei volle Tage. Es beginnt am 25. Februar 2015 mittags und endet ebenfalls mittags am 27. Februar 2015. Referentin ist Elisabeth Farwick, die bereits seit vielen Jahren Schulungen zum Zuwendungsrecht für die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) durchführt.
Sie vermittelt grundlegende Kenntnisse, erläutert die im Weiterleitungsvertrag festgelegten Aufgaben und beantwortet konkrete Abrechnungsfragen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können Problemfälle aus ihrem Alltag einbringen, analysieren und bekommen Lösungswege aufgezeigt.
Themen
- Überblick über das Zuwendungsverfahren
- Übersicht über die zugehörigen Rechtsvorschriften wie Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Haushaltsgesetz, Bundeshaushaltsordnung, Bürgerliches Gesetzbuch
- Finanzierungsarten, Behandlung von Eigenmitteln
- Zuwendungsbescheid, Zuschussvertrag
- Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung, insbesondere zum Besserstellungsverbot
- Zuwendungsfähigkeit einzelner Ausgaben wie etwa Personalausgaben oder Honorare
- Verwendungsnachweis- und Rückforderungsverfahren
Anmeldungen hierzu sind ab sofort möglich: siehe Link
Die eintägigen Seminare zu Vergaberecht und Bundesreisekostengesetz finden im April und Mai 2015 ebenfalls in Bonn statt. Wer interessiert ist an der Teilnahme, kann sich bereits jetzt online anmelden.
Kosten
Die Kosten für die Seminarteilnahme werden aus Mitteln des BMZ finanziert.
Für das Grundlagenseminar wird eine Eigenbeteiligung von 25 Euro, für die Vertiefungsseminare von 15 Euro erhoben.
Bahnfahrten in der 2. Klasse oder vergleichbar günstige Angebote werden erstattet, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende die Originalbelege sowie das korrekt ausgefüllte Formular für die Reisekostenabrechnung eingereicht werden.
Taxi- oder Flugkosten werden generell nicht erstattet. Übernachtung und Verpflegung werden im Tagungshaus gestellt.
Ansprechpartnerin: Irina Ungefug, irina.ungefug(at)engagement-global.de