Neues Mess- und Eichgesetz seit 01.01.2015 in Kraft
Mit dem 1. Januar 2015 sind das Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung in Kraft getreten. Das neue Eichrecht betrifft in der Wohnungswirtschaft vor allem Kalt- und Warmwasserzähler sowie Wärmezähler.
Die Neuregelungen beinhalten folgende Eckpunkte:
Künftig gelten für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden.
- Das neue Regelungssystem ist innovationsoffen und darauf ausgerichtet, zukünftige technologische Entwicklungen zeitnah und angemessen erfassen zu können.
- Die Aufgaben der Nacheichung von verwendeten Messgeräten bleiben auch zukünftig im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten. Die Eichung ist die amtliche Prüfung eines Messgeräts in periodischen Abständen oder aus Anlass eines Fehlers oder eines Eingriffs in das Messgerät.
Zudem werden die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten ab dem 1. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung gemäß § 6 Abs. 3 ersetzt. Diese wird durch die Konformitätskennzeichnung präsentiert.
Die Konformitätskennzeichnung besteht gem. § 14 Abs. 1 MessEV im Wesentlichen aus der CE-Kennzeichnung; der Metrologie-Kennzeichnung, bestehend aus dem Großbuchstaben „M“ und den beiden letzten Ziffern der Zahl des Jahres, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde, beides zusammen eingerahmt durch ein Rechteck und der Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle.
Weitere Informationen zum aktuellen Mess- und Eichgesetz können die Mitglieder des VfW im internen Bereich erhalten. Die Informationen wurden dem VfW durch den Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeiffer zur Verfügung gestellt.