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28.12.2015 | Allgemeine Meldungen

Scharf: Sicherheit beim Feuerwerk an erster Stelle

Das Feuerwerk gehört ebenso zum Jahreswechsel wie Bleigießen. Damit die farbenfrohen Feuerwerke sich nicht plötzlich zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt entwickeln, sollten einige Regeln beachtet werden, betont die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf zum morgigen Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk.

 "Silvester soll ohne Schreckensbilanz bleiben. So glanzvoll und faszinierend das Feuerwerk funkelt und kracht – man sollte die explosive Wirkung der Knallkörper nicht unterschätzen. Es sollten nur Feuerwerkskörper gekauft und verwendet werden, die unbeschädigt und geprüft sind", so Scharf.

Zugelassene Feuerwerkskörper sind an dem aufgedruckten CE-Zeichen beziehungsweise dem Zulassungszeichen "BAM" zu erkennen. Billigfeuerwerke, die meist illegal aus dem Ausland eingeführt werden, etwa aus Polen oder Tschechien, bergen hingegen unkalkulierbare Risiken. Sie können eine bis zu 50 Mal größere Sprengwirkung als zugelassene Waren haben. Feuerwerkskörper explodieren in weniger als zwei Meter Nähe mit einer Lautstärke von bis zu 160 Dezibel. Dieser Wert entspricht in etwa dem eines Presslufthammers oder eines startenden Düsenjets. Ein einziger Kracher kann bereits Hörschäden verursachen. Die diesjährigen bayernweiten Kontrollen der Gewerbeaufsicht konzentrieren sich auf die behördlich genehmigten Lager für Feuerwerkskörper von Großhändlern, Handelsketten und Herstellern.

Schon ein paar einfache Verhaltensregeln können zu einem unbeschwerten und gelungenen Silvesterabend beitragen. Die wichtigsten Regeln sind:

  • Nie versuchen, ein Feuerwerk selbst zu basteln.

  • Feuerwerkskörper nach dem Anzünden nicht in der Hand abbrennen lassen, sondern sofort wegwerfen.

  • Feuerwerkskörper nicht auf andere Personen oder in eine Menschenmenge werfen.

  • Blindgänger nie ein zweites Mal zünden.

  • Raketen senkrecht abschießen und auf genügend Abstand zum Feuerwerk achten.

Daneben sollten abgebrannte Feuerwerksreste verlässlich entsorgt werden. Das verhindert, dass sich Kinder beim Spielen mit herumliegenden Feuerwerksresten verletzen und schont gleichzeitig die Umwelt.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren an Silvester und am Neujahrstag abgebrannt werden. In lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern oder Altersheimen sind Feuerwerke tabu. Nicht vergessen werden darf, dass auch Tiere in der Silvesternacht unter diesem für sie ungewohnten Lärm leiden. Umfassende Informationen zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk unter: