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10.12.2015 | Energie

Kraft-Wärme-Kopplung bleibt auch für die Wohnungswirtschaft attraktiv

Am 3. Dezember hat der Bundestag das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) verabschiedet, dass am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird. In letzter Minute wurden vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie noch Änderungen ausgearbeitet, die in zweiter Lesung vom Bundestag angenommen wurden.

"Wir begrüßen die vom Ausschuss herbeigeführten Änderungen sehr“, sagt Jan-Christoph Maiwaldt, Vorstandsvorsitzender des Energiedienstleisters URBANA. Die allgemeine Erhöhung der KWK-Förderung bestätige die große Rolle der dezentralen KWK für die Energie- und Klimawende – als CO2-Vemeider durch effiziente Erzeugung von Strom und Wärme sowie als „Enabler“ für Erneuerbare Energien im belasteten Stromnetz.

Die Ausweitung des Förderzeitraums kleiner KWK-Anlagen (bis 50 kWel) auf 60.000 Vollbenutzungsstunden ermöglicht nun weiterhin einen wirtschaftlichen Betrieb über die gesamte Lebensdauer der Anlagen hinweg.
Mieterstrom wird, entgegen der ursprünglichen Pläne des BMWi, nun doch nicht nur bis zu einer Anlagengröße von 100 kWel gefördert.

„Wir teilen die Auffassung des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, dass dies ein wichtiger Schritt ist, damit auch die Mieter an den Vorteilen der Energiewende teilhaben können“, so Herr Maiwaldt.

Im Detail stelle das neue KWKG viele Mieterstromprojekte allerdings vor verschärfte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, da Mieterstrom zukünftig nur noch die halbe Förderung gegenüber einer Einspeisung des erzeugten Stroms erhält.

„Unsere Position hierzu hatten wir gemeinsam mit dem Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA und GdW klar beschrieben, die Forderung war eine vollständige Gleichstellung mit der Einspeisung. Wir sind jedoch zuversichtlich, mit der Verknüpfung unserer Kompetenzen im Energiehandel, in der Betriebsführung und im Monitoring aller Energiedaten auch unter den neuen Voraussetzungen Mieterstromprojekte mit unseren Kunden erfolgreich realisieren zu können.“