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21.12.2015 | Umwelttechnik

Gewässerschutz tangiert zahlreiche Gesetze

sup.- Auf jedem Werksgelände mit Tankanlagen für Gefahrstoffe sind anspruchsvolle Sicherheitsstandards oberste Pflicht. Materialverschleiß, Beschädigungen, Bedienungsfehler und andere Risiken müssen auf Basis der geltenden technischen Regeln so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Enthalten die Tanks beispielsweise Brennstoffe für die Wärmeerzeugung, Kraftstoffe oder andere brennbare Substanzen, gelten strikte Vorgaben für Unfallvermeidung, Mitarbeiterschulung, Brandschutzübungen, Fluchtwege sowie für die Zusammenarbeit mit Behörden und Rettungsdiensten. Die Betreiber solcher Tanks haben allerdings nicht nur eine Verantwortung für die Beschäftigten und die Menschen in der Nachbarschaft, sondern auch für die Umwelt. Das betrifft potenzielle Luftemissionen ebenso wie die Gefährdung von Erdreich und Gewässern durch Verunreinigungen. Gerade die Belange des Gewässerschutzes sollten von Firmen und Gewerbetrieben nicht unterschätzt werden, denn eine Missachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen könnte bei einem Schadensfall mit wassergefährdenden Stoffen erhebliche Regressansprüche zur Folge haben.

(Foto: Fotolia / VanderWolf Images)

Dieser rechtliche Rahmen ist äußerst vielschichtig, wie das Umweltbundesamt (UBA) erläutert: „„Das Gewässerschutzrecht ist die Summe aller Vorschriften, die dem Gewässerschutz dienen können: also neben den Kernvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Abwasserabgabengesetzes, der Oberflächengewässer-, Grundwasser- und Abwasserverordnung. Auch Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten, etwa dem Naturschutzrecht, dem Bodenrecht, dem Abfallrecht, dem Wasserwege- und Wasserverkehrsrecht oder dem Strafrecht gehören dazu.

Hinzu kommen zunehmend Richtlinien aus dem europäischen Gewässerschutzrecht, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Viele Regularien also, die bei einer Missachtung zu juristischen und finanziellen Konsequenzen führen können. Nicht nur kleinere Betriebe befürchten, angesichts dieser Komplexität des Wasserrechts den Überblick über ihren Pflichtenkanon zu verlieren. Sie können jedoch nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) beim Umgang mit Tanks und den dazugehörigen Leitungssystemen professionelle Hilfestellung in Anspruch nehmen: Spezialisierte Fachbetriebe nach Wasserrecht kennen die technischen Normen sowie sämtliche Vorschriften zum Gewässerschutz und sollten für Arbeiten an Tankanlagen stets hinzugezogen werden – auch bereits dort, wo aufgrund des Behältervolumens derzeit noch keine Fachbetriebspflicht besteht. Die zertifizierten Tankschutz-Dienstleister haben Erfahrung mit der Installation, Reinigung, Wartung, Instandsetzung und der Stilllegung von Tanks. Ein sicheres Indiz für die Kompetenz der Anbieter ist das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (siehe Link): Fachbetriebe mit diesem Qualitätsprädikat müssen ihre Zuverlässigkeit und den Schulungsstand ihrer Mitarbeiter in einem aufwändigen Prüfverfahren nachweisen. Zentrale Aufgabenfelder dieser Betriebe sind z. B. die Untersuchung von Tankinnenwänden und die Dichtheitsprüfungen von Rohrleitungen. Eine drohende Gefährdung von Erdreich und Gewässern kann damit rechtzeitig entdeckt werden.