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22.12.2015 | Abfallwirtschaft

Abfallverbrennungsanlagen: Neue gesetzliche Anforderungen zum 1. Januar 2016

Zum 1. Januar 2016 treten neue Anforderungen für den Betrieb von Abfall­verbrennungsanlagen in Kraft, die in den Geltungsbereich der 17. Bundes-Immissions­schutz­verordnung (BImSchV) fallen. Zusätzlich zu den Emissionen müssen in Zukunft auch die Verbrennungsbedingungen in den Anlagen kontinuierlich überwacht werden.

„Durch optimale Verbrennungsbedingungen reduzieren sich die im Verbrennungsprozess entstehenden Schadstoffe, die damit der Umwelt nachhaltig entzogen sind“, sagt Gaylord Höß vom Prüflaboratorium Emissionsmessungen/Kalibrierun­gen der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Aus diesem Grund fordert die 17. BImSchV eine kontinuierliche Messung der Mindesttemperatur des Verbrennungsprozesses und eine jährliche Funktionsprüfung aller Messeinrichtungen, die für die Kontrolle der Verbrennungs­bedingungen genutzt werden. „Zudem müssen diese Messeinrichtungen alle drei Jahre kalibriert werden“, so Gaylord Höß. Diese Anforderungen gelten ab dem 1. Januar 2016.

Die Experten von TÜV SÜD Industrie Service unterstützen die Anlagenbetreiber mit modernsten und flexiblen Messeinrichtungen bei der Kalibrierung von Messystemen zur kontinuierlichen Registrierung und Überwachung der Verbrennungstemperatur. Die Leistungen umfassen die Erstellung eines anlagenspezifischen Prüfplanes, die Durchführung und Begleitung der Messungen vor Ort sowie die Zusammenfassung und Dokumentation der Ergebnisse in einem Prüfbericht. Bei Bedarf unterstützen die Experten die Betreiber bei der Umsetzung des Überwachungskonzeptes und dem Einbau bzw. der Anordnung der Messstutzen in den Messebenen.