Wettbewerbsbehörden genehmigen geplanten Zusammenschluss von Dorma und Kaba ohne Auflagen
Die zuständigen Wettbewerbsbehörden haben den geplanten Zusammenschluss von Dorma und Kaba ohne Auflagen genehmigt. Damit wird die Ende April 2015 angekündigte Zusammenführung der beiden Unternehmen voraussichtlich per 1. September 2015 vollzogen werden. Es entsteht eines der globalen Top-3-Unternehmen für Sicherheits- und Zutrittslösungen mit einem Umsatz von über CHF 2 Mrd. (EUR 1.9 Mrd.) und rund 16‘000 Mitarbeitenden in mehr als 50 Ländern.
Mit dem deutschen Bundeskartellamt haben die Wettbewerbsbehörden in allen relevanten Ländern den geplanten Zusammenschluss von Dorma und Kaba ohne Auflagen genehmigt. Damit ist eine weitere wichtige Voraussetzung für die Ende April 2015 angekündigte Zusammenführung der Kaba Holding AG mit Sitz in Rümlang (Schweiz) und dem in Ennepetal (Deutschland) ansässigen Familienunternehmen Dorma Holding GmbH + Co. KGaA erfüllt. Der Vollzug der Transaktion wird nunmehr per 1. September 2015 angestrebt.
Riet Cadonau, CEO von Kaba und designierter CEO der dorma+kaba Gruppe: „Wir freuen uns ausserordentlich, dass nur vier Monate nach der Ankündigung bereits der Vollzug der Transaktion erfolgen kann. Dies unterstreicht die industrielle Logik des Zusammenschlusses sowie die Komplementarität der beiden Firmen hinsichtlich Produktportfolio, geografischer Präsenz sowie der Wertschöpfungskette.“ Und Dr. Hans Gummert, Aufsichtsratsvorsitzender von Dorma sowie designierter Verwaltungsrat von dorma+kaba: „Unsere beiden Unternehmen bringen für den Zusammenschluss ausgesprochen gute Voraussetzungen mit. Davon werden alle Anspruchsgruppen profitieren – Aktionäre, Kunden und Partner sowie die Mitarbeitenden.“
Der Vollzug der Transaktion wird mit der für den 1. September 2015 vorgesehenen Eintragung im zuständigen Handelsregister definitiv. Er beinhaltet die Zusammenführung unter dem gemeinsamen Dach der Kaba Holding AG (mit Vollzug in dorma+kaba Holding AG umbenannt) sowie die Umsetzung der von der außerordentlichen Generalversammlung der Kaba Holding AG vom 22. Mai 2015 gefassten bedingten Beschlüsse hinsichtlich
· der Umfirmierung von Kaba Holding AG in dorma+kaba Holding AG. Diese bleibt weiterhin an der Schweizer Börse SIX kotiert (Valorensymbol neu: DOKA).
· weiterer Anpassungen der Statuten der Kaba Holding AG; insbesondere der Einführung eines formell selektiven Opting out, der Statutenbestimmung betreffend die Übertragungsvereinbarung für den Fall eines möglichen Kontrollwechsels, und der Aufhebung der heutigen Aktienübertragungs- und Stimmrechtsbeschränkung von 5%.
· der Zuwahl von Stephanie Brecht-Bergen (geborene Mankel), Christine Mankel sowie Dr. Hans Gummert in den Verwaltungsrat der dorma+kaba Holding AG. Thomas Pleines, seit 2011 Mitglied des Verwaltungsrats von Kaba Holding AG, wird aus dem Gremium zurücktreten.
Zusätzlich wird den berechtigen Aktionären die anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung bedingt beschlossene Sonderdividende aus Reserven aus Kapitaleinlagen in Höhe von CHF 50 pro Aktie ausgeschüttet. Das Ex-Dividenden-Datum wurde auf den 23. September 2015 und das Ausschüttungsdatum auf den 25. September 2015 festgelegt.
Mit Vollzug wird auch die im Juli 2015 designierte Konzernleitung ihre Arbeit aufnehmen. Dabei liegt zum einen hohe Priorität auf dem laufenden operativen Geschäft, zum anderen werden auch die Integrationsarbeiten vorangetrieben. Nach Vollzug der Transaktion arbeiten alle operativen Einheiten vorderhand unverändert weiter. Dementsprechend werden sich auch die bisherigen Ansprechpartner bis auf weiteres um die Anliegen von Kunden und Partnern kümmern. Es ist geplant, bis zum 1. Juli 2016 die bestehenden Organisationsstrukturen in die vorgesehenen Zielstrukturen zu überführen.