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24.08.2015 | Personalwesen

Schutzschild oder Dinosaurier: Wie passen neue Arbeitswelten zur aktuellen Gesetzgebung?

Work-Life-Balance und flexible Arbeitszeiten erwarten immer mehr Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber. Doch wie passen geltende Arbeitszeitgesetze, die mit einer elfstündigen Ruhezeit und Sonntagsarbeitsverbot die Beschäftigten schützen sollen, in die neue Arbeitswelt? Auf der Messe Zukunft Personal debattieren Experten für Arbeitsrecht und Unternehmensvertreter über nötige Anpassungen – etwa in der erstmals in Köln präsentierten Experts‘ Corner „HR & Law“.

Das Arbeitsrecht müsse über Deregulierung angepasst werden, fordert der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU). Der Grund: Immer mehr Arbeitnehmer, insbesondere aus der jungen Generation, möchten selbst bestimmen, wann und wo sie arbeiten. Starre Arbeitszeitgesetze passen dazu nicht mehr. „Sich selbstbestimmt einen Tag oder eine Woche einzurichten, den Ablauf von Wetter, Freunden, Kindern abhängig zu gestalten – das kollidiert mit einer elfstündigen Ruhezeit oder einem Sonntagsarbeitsverbot“, sagte BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller auf Haufe online.

Der Leiter Arbeitsrecht, Tarif- u. Sozialpolitik der ABB AG ist einer der Diskutanten bei einer Podiumsdiskussion auf der Messe Zukunft Personal. Die Teilnehmer sprechen über die geänderten Rahmenbedingungen bei Arbeitszeit und -ort, neue Arbeitsstrukturen und die Herausforderungen, die die Industrie 4.0 mit sich bringt. Unter der Moderation von Volker Hassel, Chefredakteur der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ kommen dabei auch Tobias Neufeld, LL.M., Partner der Allen & Overy LLP, Dr. Klaus Linde, Leiter Labour Relationship Services der Deutsche Telekom AG, und Dirk Pollert, stv. Hauptgeschäftsführer der bayerischen Metall- und Elektro Arbeitgeberverbände bayme und vbm sowie der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), zu Wort.

New Work vs. Old Law – Neue Arbeitswelt mit alten Regeln
Wie das alte Arbeitsrecht zu den neuen Arbeitsbedingungen passt, beschäftigt auch Dr. Frank Walk, Rechtsanwalt bei Emplawers, in der neu eingerichteten Experts‘ Corner HR & Law. In einstündigen Sessions können sich dort die Messebesucher über arbeitsrechtliche Aspekte informieren und Fragen aus der Praxis diskutieren. „Digitalisierung im Arbeitsrecht – neue Herausforderungen und alte Bekannte“ ist dort auch das Thema der Fachanwälte Aziza Yakhloufi und Alexander von Chrzanowski von Rödl & Partner.

Neue Regulierungen für die Zeitarbeit zulässig?
Auch in Sachen Zeitarbeit könnte sich in der Gesetzgebung bald einiges ändern. Denn die große Koalition hat die „Weiterentwicklung“ der Zeitarbeit im Koalitionsvertrag vereinbart. Zu den Vorhaben gehören unter anderem die Einführung gleicher Bezahlung von Zeitarbeitnehmern und Stammmitarbeitern nach neun Monaten (Equal Pay) und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Zeitarbeitskräfte im selben Kundenbetrieb. Aber sind die geplanten Neuregelungen aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht zulässig? Dieser Frage geht Dr. Anja Mengel, LL.M., Partnerin der Kanzlei Altenburg Fachanwälte für Arbeitsrecht, nach.

Rechtliche Anforderungen für Social Media
Ein weiterer Aspekt der Digitalisierung von Unternehmen: Immer mehr Arbeitnehmer sind beruflich in sozialen Netzwerken unterwegs. Das wirft eine Fülle rechtlicher Fragen auf, für die Unternehmer wie Mitarbeiter Sensibilität entwickeln müssen. In einem Vortrag gibt Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD), einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen: Neben Fragen in Bezug auf Datenschutz- und Arbeitsrecht geht es auch um Aspekte im Zusammenhang mit dem Urheber-, Werbe-, Äußerungs-, Jugendschutz- und Strafrecht.
Das komplette Programm zum Thema Arbeitsrecht: http://:www.zukunft-personal.de

Zukunft Personal - Nächster Termin: 15. bis 17. September 2015