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02.04.2015 | Energie

Novelle des Marktanreizprogramms: 300 Millionen für Sonne, Biomasse und Geothermie

Ab 1. April gelten neue Fördersätze für Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen. Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) steigt die Förderung um bis zu 100 Prozent. Profitieren können davon Unternehmen, Kommunen, private Haushalte und gemeinnützige Organisationen.

Mit 300 Millionen Euro ist das Marktanreizprogramm ein wichtiges Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, und es unterstützt Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien in Wärmenetze verteilen. Die Förderung zielt vor allem auf die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei besonders innovativen Anlagentypen vorgesehen.

Abgewickelt wird das MAP über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die BAFA vergibt Zuschüsse für kleinere Solarthermiekollektoren, Pelletheizungen und Wärmepumpen in Privathaushalten und Unternehmen. Die KfW fördert im Rahmen ihres Programms „Erneuerbare Energien“ Unternehmen und Gewerbe mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen bei der Investition in große, gewerbliche Anlagen.

Die Novelle des MAP dient vor allem dazu, das Programm stärker für den gewerblichen Bereich zu öffnen. So erhalten kleine und mittlere Unternehmen bei Inanspruchnahme einer Förderung der KfW einen KMU-Bonus in Höhe von 10 Prozent des Förderbetrags.

Mit der Reform will das BMWi der verhaltenen Marktdynamik neue Impulse geben und die Förderkulisse dem aktuellen Stand der Technik anpassen.

Die wichtigsten Förderungen in der Übersicht:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Solarkollektoranlagen

Als Basisförderung können bis zu 140 Euro je angefangenem Quadratmeter gewährt werden. Ein Kombinationsbonus im Wert von bis zu 500 Euro ist möglich, sofern die Solarkollektoranlage zum Beispiel mit einer Wärmepumpe gekoppelt wird. Für große Anlagen ab einer Fläche zwischen 20 bis 100 Quadratmetern können Innovationsförderungen bis zu 200 Euro pro Quadratmeter vergeben werden.

Biomasse-Anlagen

Gefördert werden kann die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung. 80 Euro je Kilowatt beträgt die Basisförderung für die Errichtung einer Pellet-Anlage. Die Errichtung einer Hackschnitzel-Anlage kann pauschal mit 3.500 Euro, eine Scheitholz-Anlage pauschal mit 2.000 Euro gefördert werden. Ein Kombinationsbonus im Wert von 500 Euro kann auch hier bei der Verknüpfung mit zum Beispiel einem Wärmenetz erstattet werden. Im Rahmen der Innovationsförderung kann die Errichtung einer Biomasseanlage mit Zuschüssen in Höhe von 4.500 Euro (bei Kesseln) gewährt werden.

Förderung von effizienten Wärmepumpen

Gegenstand der Basisförderung ist die Einrichtung von effizienten Wärmepumpen bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung, dafür gibt es bis zu 100 Euro pro Kilowatt. Als Innovationsförderung können bis zu 30 Prozent bis maximal 60.000 Euro der Investitionskosten gewährt werden. Eine Zusatzförderung von bis zu 500 Euro kann gewährt werden, wenn die Anlage lastenmanagementfähig ist, das heißt Schnittstellen zur netzdienlichen Aktivierung der Wärmepumpe vorliegen.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Biomasse-Anlagen

Die Errichtung und Erweiterung von Biomasse-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Nennwärmeleistung kann in der Basisförderung mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 20 Euro je Kilowatt – maximal 50.000 Euro – gewährt werden. Tilgungszuschüsse von bis zu 40 Euro je Kilowatt Nennwärmeleistung können für die Errichtung und Erweiterung von Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Rahmen der Innovationsförderung beantragt werden.

Große Wärmepumpen

Die Förderung für diese Anlagen beträgt maximal 50.000 Euro, der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 80 Euro je Kilowatt Wärmeleistung.

Nahwärmenetze

Der Ausbau von Nahwärmenetzen wird mit einem Förderhöchstbetrag von maximal 1,5 Millionen Euro unterstützt und erhält einen Tilgungszuschuss von bis zu 60 Euro je Meter Trassenlänge.