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23.09.2014 | Gebäudemanagement, Gesundheitswesen und Hygiene, Sanitär-Heizung-Klima

Legionellen-Untersuchungspflicht entfällt

Wärmeübergabestationen gehören seit langem zum Stand der Technik. Der Wohnungswirtschaft bieten sie zahlreiche Vorteile in Sachen Effizienz und Kosteneinsparung. Der größte Pluspunkt: Wärmeübergabestationen machen die kostenintensive Legionellen-Untersuchungspflicht überflüssig.

(Foto: Stiebel-Eltron)

In Bestandsbauten gibt es einen verstärkten Nachrüstbedarf für Wärmeübergabestationen – aber nicht als Schnittstelle zwischen einem Fern- und Nahwärmenetz, sondern  in Verbindung mit einem zentralen Wärmeerzeuger im Gebäude, beispielsweise einer Wärmepumpe. Das Funktionsprinzip ist ebenso einfach wie pfiffig: Mit dem aus der Heizzentrale kommenden Warmwasser wird kaltes Frischwasser über Plattenwärmetauscher erwärmt. Weil die beiden Kreisläufe für Heiz- und Trinkwasser in sich geschlossen sind, findet keine Vermischung statt.

Ihren Einsatz finden Wärmeübergabestationen – beispielsweise von Stiebel Eltron -  vor allem im mehrgeschossigen Wohnungsbau. Entscheider in der Wohnungswirtschaft überzeugen sie durch geringe Betriebskosten sowie eine individuelle Warmwasserbereitung durch die einzelnen Nutzer. Ein weiterer Vorzug: die einfache und exakte Verbrauchserfassung. Weil das Kaltwasser in Wärmeübergabestationen im Durchfluss erwärmt wird und kurze Leitungswege Keimbildungen nicht zulassen, sind die Betreiber von Wohnanlagen von der gesetzlichen Legionellen-Untersuchungspflicht befreit, die sonst in regelmäßigen Abständen notwendig wäre. Das spart Aufwand, Ärger und vor allem Kosten.