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31.03.2014 | Abfallwirtschaft

VKU will kommunale Sammlung von Elektroaltgeräten ausbauen - Rahmenvereinbarung mit Baumärkten abgeschlossen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des Elektrogesetzes, den das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 18. Februar 2014 veröffentlicht hat, vorgelegt.

VKU

Insbesondere begrüßt der VKU, dass zukünftig die Sammelziele für Elektro- und Elektronikaltgeräte in abgestufter Form ab 2016 und 2019 erhöht werden sollen. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans- Joachim Reck dazu: "Mit dem novellierten Elektrogesetz werden ambitionierte Sammelziele für Elektroaltgeräte festgeschrieben, die die Kreislaufwirtschaft fördern und durch Wiederverwendung und Recycling zur Ressourcenschonung beitragen. Die kommunalen Unternehmen werden die erforderlichen Schritte unternehmen, um die neuen Sammelziele zu erreichen."

Die Novelle hat vielfältige Auswirkungen auf die kommunalen Sammelstrukturen für Elektroaltgeräte, so wird die Erfassung von Elektroaltgeräten in Sammelgruppen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger neu geregelt, was der VKU im Grundsatz begrüßt. An einigen Stellen sollte jedoch über praktikablere Zuordnungen nachgedacht werden. Die geplante Rücknahmeverpflichtung, nach der Händler kleinere Elektrogeräte zurücknehmen müssen, beurteilt der VKU hingegen kritisch. Der Verband plädiert dafür, die einheitliche kommunale Sammlung von Elektroaltgeräten beizubehalten.

Reck: "Die Kommunen haben deutschlandweit verlässliche Strukturen für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten geschaffen und die Bürger erfolgreich zur Getrenntsammlung motiviert. Ein zusätzlicher Entsorgungsweg über den Handel für kleine Elektroaltgeräte würde ein komplexes Parallelsystem aufbauen, das weder ökonomisch noch ökologisch gerechtfertigt ist."

Für vorzugswürdig erachtet der VKU freiwillige Kooperationsmodelle mit dem Einzelhandel, die verbraucherfreundliche Abgabemöglichkeiten für Altgeräte schaffen. Der VKU verweist in diesem Zusammenhang auf die kürzlich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossene Rahmenvereinbarung mit dem Verband der Baumärkte (BHB). Danach können die Bürger Altgeräte künftig auch bei Baumärkten abgeben, um die weitere Entsorgung kümmert sich dann der kommunale Entsorger. Nicht akzeptabel ist für den VKU die Einführung eines zusätzlichen Gebührentatbestandes zugunsten der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) und zu Lasten der Kommunen im Rahmen der kommunalen Eigenvermarktung der Elektroaltgeräte (Optierung). Im Fall der Optierung sind allein die Kommunen für die weitere Verwertung der Altgeräte verantwortlich, während "ear" hierbei keine Rolle spielt. Der VKU wird sich intensiv in die weiteren Debatten zum Elektrogesetz einbringen.