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13.03.2014 | Energie

VKU gibt Stellungnahme zur EEG-Novelle ab

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck dazu: "Mit der EEG-Novelle wird ein Paradigmenwechsel bei der Förderung erneuerbarer Energien eingeleitet. Das Tempo, mit dem die neue Regierung das Thema angegangen hat, zeigt, welche Bedeutung sie dem Thema beimisst. Das ist ein positives Signal an die Branche."

Auch inhaltlich begrüßt der VKU grundsätzlich die Vorschläge: "Die geplanten Änderungen gehen in die richtige Richtung."
Der VKU hatte bereits im März 2013 ein Gutachten zur Neuausrichtung des Energiemarktes vorgestellt. Viele der gemachten Vorschläge decken sich mit Inhalten aus diesem Gutachten. Insbesondere begrüßt der Verband den Umstieg auf eine verpflichtende Direktvermarktung von EEGStrom. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der Marktintegration der erneuerbaren Energie wichtig. Aus VKU-Sicht sind jedoch die vorgesehenen Ausnahmen für Anlagen unterhalb bestimmter Schwellenwerte nicht erforderlich. Die vorgesehenen technologiespezifischen Ausbaukorridore sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energie besser gesteuert werden kann, insbesondere im Zusammenspiel mit dem ebenfalls erforderlichen Netzausbau auf der Übertragungs- wie auf der Verteilnetzebene.
Zudem sind diese Ausbaukorridore eine wichtige Grundlage für das ab 2017 geplante und vom VKU befürwortete Ausschreibungsmodell, dessen Ausgestaltung schnell in Angriff genommen werden muss.

Reck: "Die Bundesregierung sollte die Novelle zügig und umfassend vorantreiben. Doch dabei darf es nicht bleiben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss durch gesicherte Erzeugung flankiert werden, um die Versorgungssicherheit weiterhin aufrechtzuerhalten."

Damit das Vorhalten gesicherter Kraftwerksleistung und der Aufbau entsprechender Kapazitäten die Chance bekommen, wirtschaftlich zu werden, sollte die EEG-Novelle in einem zweiten Schritt mit der baldigen Einführung eines Kapazitätsmechanismus verknüpft werden. Auch dazu hat der VKU in seinem Gutachten schon konkrete Vorschläge vorgelegt. Die bevorstehende EEG-Reform wird die Branche vor grundlegende Veränderungen stellen.

Reck: "Die Wirren der vergangenen Jahre haben viel Unsicherheit verbreitet. Daher befürworten wir eine zügige Gesetzesänderung, um den Investoren schnellstmöglich Planungssicherheit zu geben. Dabei ist es jedoch auch wichtig, Übergangsfristen einzuplanen, um den Akteuren Gelegenheit zu geben, sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einzustellen und das Vertrauen in getätigte Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund sollten die Übergangsregelungen noch einmal überprüft werden."