Barrierefreier ÖPNV bis 2022 barrierefrei, aber pleite?
Welche Handlungsanforderungen ergeben sich für die ÖPNV-Aufgabenträger und was sind Umsetzungsmöglichkeiten und -grenzen? Terminhinweis: Difu-Brennpunkt-Seminar, 14. Mail 2014 in Berlin
Das Seminar befasst sich mit den Regelungen der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Barrierefreiheit. Nach §8 Abs. 3 PBefG gilt es im Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Regelung stellt eine Erhöhung der Anforderungen von "weitgehender Barrierefreiheit" zur einer "vollständigen Barrierefreiheit" dar und damit eine Herausforderung für Verkehrsunternehmen und Kommunen. Dabei ist der Rechtsbegriff der "vollständigen Barrierefreiheit" im Nahverkehr noch nicht ausreichend präzisiert. Außerdem dürften bei vielen Kommunen und Verkehrsunternehmen aufgrund der Finanzlage Probleme mit fristgerechten Umsetzungen entstehen.
Des Weiteren ist der notwendige Handlungsumfang unklar: Was für einen Sinn macht z.B. eine vollständig barrierefreie Haltestelle, wenn das Umfeld nicht barrierefrei ist? Welchen Einschränkungen entstehen dadurch für die Flexibilität von Linienführungen oder für die Anlage von Haltestellen?
Die Umsetzung der Regelungen erfordert zuerst eine Bestimmung des Begriffs der "vollständigen Barrierefreiheit" für das System des ÖPNV. Daraus abgeleitet sind Umgestaltungsnotwendigkeiten zu definieren sowie Aufwand und Finanzierungsmöglichkeiten für die Aufgabenträger abzustecken.
Das Seminar behandelt insbesondere folgende Themen:
- Definition der "vollständigen Barrierefreiheit", Einschränkungsarten und Betroffenengruppen
- Anpassungsbedarf: Umfang und Umsetzungsmöglichkeiten, Ausnahmetatbestände wie z.B. technische und wirtschaftliche Unmöglichkeit - Aufgaben-Differenzierung nach Aufgabenträger/Baulastträger
- Finanzierung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit nicht nur hinsichtlich der Modernisierungskosten, sondern auch der Unterhaltungs- und Nachbesserungskosten
- Barrierefreier ÖPNV im ländlichen Raum
Seminarleitung:
Dr.-Ing. Wulf-Holger Arndt, Deutsches Institut für Urbanistik
Teilnehmerkreis:
Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen des öffentlichen Verkehrs, Aufgabenträgerschaft, Verkehrsplanung, Recht, kommunale Unternehmen und für Ratsmitglieder
Veranstalter und Veranstaltungsort:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin
Ansprechpartnerin/Anmeldung:
Sylvia Bertz
Telefon: 030/39001-258
Fax: 030/39001-268
E-Mail: bertz(at)difu.de