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03.06.2014 | Brandschutz, Gebäudemanagement

Wiederkehrende Überprüfung des Brandschutzes ist wichtiger Sicherheitsaspekt

Bei Nürnberger Kolloquien zum Brandschutz setzen Referenten auf sichere Überwachung von Versammlungsstätten

Brandschutz spielt für den täglichen Veranstaltungsbetrieb eine entscheidende Rolle. Deshalb ist dort eine wiederkehrende Überwachung der Schutzmaßnahmen in Versammlungsstätten gesetzlich verordnet. Am 15. Mai 2014 konnten die gut 120 Teilnehmer fachliches Wissen zum Thema Brandschutz in Versammlungsstätten in Fachvorträgen gewinnen und vorhandene Erkenntnisse erweitern.

Mit dem Schwerpunkt "Versammlungsstätten" trafen sich Brandschutzbeauftragte aus ganz Bayern dieses Jahr am 15. Mai in der Stadthalle Fürth zu den Nürnberger Kolloquien zum Brandschutz, veranstaltet von der Verbund Ingenieur Qualifizierung. Sieben Referenten gaben ihr Know-how als Spezialisten für Versammlungsstätten und Brandschutz an Interessierte aus dem öffentlichen und betrieblichen Gebäudemanagement weiter.

Wiederkehrende Überwachung
Seit dem 1. Januar 2008 müssen Bauaufsichtsbehörden Versammlungsstätten alle drei Jahre prüfen (§ 46, Abs. 3 VStättV). Dabei ist auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen. Ob die vorgeschriebenen Prüfungen der Anlagen fristgerecht durchgeführt und Mängel beseitigt wurden, muss ebenfalls festgestellt werden. Dipl.-Ing. Arnd Paus, Teamleiter des Teams Statik und bautechnische Sonderverfahren vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung in München, zeigte, wie Aufsichtsbehörden ihrer Aufgabe der hoheitlich wiederkehrenden Überwachung von Brandschutzmaßnahmen und der Sicherung von Versammlungsstätten gerecht werden können.
Um die Überwachung der Anlagen zu erleichtern, hatten Paus und seine Kollegeninnen- und Kollegen für die Teilnehmer eine Checkliste erstellt. Diese umfasst die wichtigsten Punkte, die bei einer Vor-Ort-Begehung angesprochen werden müssen.

"Die Checkliste ist aber nicht abschließend. Jeder muss für sich selbst je nach Anforderung der Versammlungsstätte gegebenenfalls weitere Punkte definieren", so Paus. Dabei geht die Checkliste auch auf die unterschiedlichen Arten der Versammlungsstätten ein. "Je nach Nutzung und Gefährdungspotential ist ein unterschiedliches Prüfschema anzuwenden", erklärte Paus. "Deshalb ist es wichtig, die Kenndaten der jeweiligen baulichen Anlage parat zu haben. Zwei entscheidende Parameter sind dabei zu beachten: die Größe der Fläche und die genehmigte Personenanzahl."
So werden in München Vor-Ort-Begehungen der Bauaufsicht in Kooperation mit der Feuerwehr eingeleitet, sobald die Art oder Größe ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen.

Während der Veranstaltung konnten die Teilnehmer sich an zwei Praxisbeispielen ein Bild der Brandschutzmaßnahmen machen. Stadthalle und benachbartes Kulturforum Fürth ermöglichten die Besichtigung der dortigen Brandschutzanlagen.

Besonderheiten bei Versammlungsstätten
Nicht nur die wiederkehrende Überwachung und die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch das Thema "Besonderheiten und Risiken bei Versammlungsstätten" wurde beleuchtet. Dipl.-Ing. Rainer Sonntag, Geschäftsführer der Brandschutz Consulting in München, ging in seinem Fachvortrag unter anderem auf die Instandhaltung der Rettungswege in Versammlungsstätten ein. Gerade bei Gebäuden der Klasse 5 (BayBO) bilden die Fluchtwege einen neuralgischen Punkt, der entsprechend zu sichern ist. Denn trotz großer Personenanzahl müssen die Rettungswege begehbar bleiben. Insbesondere bei unterirdischen Gebäuden bedarf es gesicherter Fluchtwegen nach oben. Deshalb sollten Aufsichtsbehörden bei Versammlungsstätten mit hohem Gefährdungspotential gerade die Rettungswege gründlich überwachen.

Die Referenten waren sich in einem Punkt einig: Brandschutz bedarf der gründlichen Analyse der örtlichen Gegebenheiten und der kontinuierlichen Überwachung. Nur durch eine genaue und regelmäßige Überprüfung lassen sich Mängel auf ein Minimum reduzieren und Schäden von Anfang an vermeiden.

Die nächsten Nürnberger Kolloquien zum Brandschutz finden am 18. Juni 2015 statt.