Public Manager
23.06.2014 | Gebäudemanagement, Soziale Stadt/PPP-Projekte

VdW südwest zur heute vorgestellten Novelle des Wohnraumfördergesetzes Hessen:

Gesetzliche Hülle nicht mehr als ein Stück Papier · Schon bisherige Gestaltungsmöglichkeiten in der Förderpraxis nicht genutzt · In Hessen schlechtere Förderkonditionen als in anderen Bundesländern · Wohnungsmarkt-Zugangsprobleme des Mittelstands mit Ausnahmeregelung nicht ausreichend gelöst

„Wir haben begründete Zweifel, ob der neue gesetzliche Rahmen auch genutzt werden wird. Bereits die bisherigen Gestaltungsmöglichkeiten blieben in der Förderpraxis auf der Strecke“, so Rudolf Ridinger, Vorstandssprecher des VdW südwest. „Was nützt uns ein Gesetz, das den Handlungsrahmen vorgibt, der aber dann nicht ausgefüllt wird. Das ist nicht mehr als ein Stück Papier“, so Ridinger weiter.

In der Förderpolitik sind die Förderkonditionen entscheidend. Diese werden jedoch nicht im Gesetz, sondern in Richtlinien festgelegt. Der Gesetzentwurf schweige sich an dieser Stelle aus. „Deshalb können wir hier nicht von einem großen Wurf sprechen“, so Ridinger, zumal die geltenden Förderbedingungen in Hessen gegenüber anderen Bundesländern eindeutig schlechter seien.
Zweifel am Gestaltungswillen bestünden auch im Hinblick auf die Regelung der Einkommensgrenzen für die Wohnberechtigten im sozialen Wohnungsbau. Der Gesetzentwurf sehe eine Ermächtigung des zuständigen Ministeriums zur Anhebung der geltenden Einkommensgrenzen vor. Dies solle auch mittleren Einkommen den Zugang zu Sozialwohnungen ermöglichen. „Wir fordern schon seit Jahren eine Anhebung der Einkommensgrenzen“, sagte Ridinger anlässlich der Vorstellung der Gesetzesnovelle in Wiesbaden.

Durch die bisherigen Regelungen würden untere mittlere Einkommen, wie beispielsweise bei Krankenschwestern oder bei vielen Angehörigen des Polizeidienstes der Fall, nicht erfasst. Diese hätten aber in den Verdichtungsräumen zunehmend Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt. In anderen Bundesländern lägen aber schon die allgemeinen Einkommensgrenzen höher. Diese Regeleinkommen sollen jedoch nach dem Gesetzentwurf in Hessen unverändert bleiben.

„Wer den Regelfall unverändert lässt, weckt zumindest Zweifel ob durch die Ermächtigung zur Ausnahmeregelung, das Zugangsproblem des Mittelstands zum Wohnungsmarkt ausreichend aufgegriffen werden wird“, kommentierte Ridinger. „Immerhin sehen wir“, so Ridinger in seiner Gesamtbeurteilung, „in dem Gesetzentwurf an mehreren Stellen einen Schritt in die richtige Richtung. Doch ist der Gesetzentwurf nicht bereits die Lösung, sondern schafft nur einen Handlungsrahmen. Wenn dieser nicht genutzt wird, ist das Gesetz nicht mehr wert als das besagte Stück Papier“.

Der VdW südwest vertritt die Interessen von rund 200 privaten und öffentlichen Unternehmen der Wohnungswirtschaft in Hessen und dem südlichen Rheinland-Pfalz mit einem Wohnungsbestand von rund 400.000 Wohnungen. Als selbstständiger Regionalverband mit Sitz in Frankfurt am Main gehört der VdW südwest dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin, an, der insgesamt 3.000 Unternehmen mit Wohnungen für 13 Millionen Menschen in Deutschland vertritt.