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02.07.2014 | Abfallwirtschaft

VKU zum Vorschlag der EU-Kommission zu ambitionierteren Recyclingzielen

Die Europäische Kommission hat heute Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, der EU-Deponierichtlinie und der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle vorgelegt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet die Vorschläge zur Optimierung der Kreislaufwirtschaft in Europa grundsätzlich als positiv. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans- Joachim Reck: „Der Entwurf der Kommission ist ein wichtiger Schritt, um die europäische Abfallpolitik zu einem effektiveren Werkzeug für den Aufbau der europäischen Recyclinggesellschaft zu entwickeln."

 

Reck begrüßt die vorgeschlagene neue Methodik der Output-bezogenen Berechnung der Recyclingquoten von Siedlungsabfällen als sachgerecht. „Dieser Vorschlag bildet die tatsächlichen Recyclingquoten besser ab." Bisher wurden diese Recyclingquoten ermittelt, indem die Menge der den Recyclinganlagen zugeführten getrennt gesammelten Abfälle ins Verhältnis zum Gesamtabfallaufkommen gesetzt wurde (input-orientierter Ansatz). Nach dem neuen Berechnungsansatz soll nur noch die Menge als recycelt gelten, die am Ende der Prozesskette tatsächlich für den Einsatz als Sekundärrohstoff zur Verfügung steht. effizienten energetischen Verwertung erreicht werden, wie die bewährten abfallwirtschaftlichen Strukturen in Deutschland und auch anderer Mitgliedstaaten der EU beweisen", so Reck. Das Recycling muss immer dann Vorrang haben, wenn es tatsächlich einen ökologischen Vorteil bringt, hochwertige Produkte hervorbringt und wirtschaftlich ist, das heißt wenn für die Sekundärrohstoffe eine Nachfrage seitens der produzierenden Industrie besteht.

Der VKU hält den Vorschlag der EU-Kommission zu den Recyclingquoten gerade bei Berücksichtigung des neuen Ansatzes zur Ermittlung der Recyclingquoten für sehr ambitioniert. „mbitionierte Ziele sind erforderlich, diese müssen aber für alle EU-Mitgliedstaaten realisierbar sein", so Reck. Vorgesehen ist, dass die Recyclingquoten für Siedlungsabfälle bis 2030 europaweit auf mindestens 70 Prozent steigen.

In der begleitenden Kommissionmitteilung „owards a circular economy: A zero waste programme for Europe" kündigt die Kommission an, dass recyclingfähige Abfälle wie Plastik, Metall, Glas, Papier oder Biomüll ab 2025 nicht mehr deponiert werden sollen. Bis 2030 will Brüssel das Deponierungsverbot auf alle verwertbaren Abfälle ausdehnen. In diesem Zusammenhang soll auch der künftige Bau von Deponien nicht mehr durch EU-Mittel gefördert werden. Vielmehr sollen von nun an Fördermittel in den Bau moderner Verwertungsanlagen fließen. „as Ende der Deponierung verwertbarer Abfälle kann nur durch die Steigerung des Recyclings und der

Ein weiteres zentrales Instrument, die Ressourceneffizienz zu fördern, ist nach Ansicht der EU-Kommission die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility/EPR). Hierzu waren im Auftrag der EU-Kommission von einem Beratungsinstitut 36 unterschiedliche EPR-Systeme in 17 Mitgliedstaaten untersucht und Leitlinien erstellt worden. Nach dem Kommissionsentwurf bleibt es zwar nach wie vor den Mitgliedstaaten überlassen, darüber zu entscheiden, ob sie Herstellerverantwortungssysteme installieren. Der VKU wertet den Kommissionsvorschlag aber ausdrücklich als Fortschritt, die Abfallrahmenrichtlinie so zu ändern, dass nunmehr die Mindestanforderungen an solche Systeme die volle Kostenübernahme durch die Hersteller mit einschließt. Das gilt nicht nur für die Abfallentsorgung sondern auch für die Reinigung von Straßen und Wegen von Produkten wie Zigaretten oder Take-Away-Verpackungen, die einfach auf öffentlichem Grund weggeworfen beziehungsweise liegen gelassen werden (Littering). Damit ist aber keine operative Entsorgungs- oder Straßenreinigungsverantwortung der Hersteller verknüpft. Erstmalig wird es so möglich, das Produktdesign und den Vertrieb von Produkten über den ganzen Lebenszyklus vom Verschmutzungspotenzial her zu betrachten. Grundsätzlich begrüßt der VKU den Vorstoß der Kommission, weist aber darauf hin, dass EPR-Systeme nicht als Allheilmittel für bisher ungelöste abfallpolitische Probleme in Europa angesehen werden dürfen. Vor der Einführung eines EPR-Systems müssen dessen Eignung und Zielgerichtetheit mit Blick auf die jeweiligen Abfallströme und die regionalen Gegebenheiten vielmehr genau geprüft werden.

Hintergrund:
Bereits im September 2013 hatte sich die EU-Kommission mit einer Konsultation an die breite Öffentlichkeit gewandt, um die Zielvorgaben der EU Abfallrahmenrichtlinie, der EU Deponierichtlinie und der EU Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle auf gegenseitige Kohärenz zu überprüfen, an der sich auch der VKU beteiligt hatte.