Stadtwerke begrüßen Pläne der Bundesregierung zur EEG-Reform
Innerhalb kürzester Zeit hat Bundesenergieminister Gabriel Eckpunkte zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) erarbeitet und in das Bundeskabinett eingebracht.
"Die deutschen Stadtwerke begrüßen das Tempo der Behandlung sowie die Stoßrichtung der Reformvorschläge ausdrücklich", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
"Insofern ist es konsequent, dass das Bundeskabinett auf seiner Klausur die Eckpunkte zum EEG verabschiedet hat."
Die Aussagen zur Marktintegration der erneuerbaren Energien durch Direktvermarktung sowie die Stärkung wettbewerblicher Elemente bei der Bestimmung der Förderhöhe begrüßt der VKU. Laut Reck "ist dies ein wesentlicher Schritt auf dem Weg die Förderung erneuerbarer Energien neu zu ordnen. Wir haben immer eine stärkere Marktintegration der erneuerbaren Energien sowie mehr Wettbewerb in diesem Segment der Energieerzeugung gefordert."
Aus Sicht des Spitzenverbandes der kommunalen Wirtschaft ist eine wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe ab 2017 zu spät. Hier wäre eine frühere Einführung marktwirtschaftlicher Elemente deutlich besser. Der zeitliche Druck sowie der Veränderungsbedarf wird auch über eine aktuelle Umfrage des VKU unter seinen Mitgliedern eindrucksvoll belegt: Nach der Ansicht von 87 Prozent der Stadtwerke muss die Systematik der Förderung von erneuerbaren Energien nicht nur marginal angepasst, sondern grundlegend geändert werden. Die Direktvermarktung sollte nach Ansicht von 53 Prozent verpflichtend werden. 89 Prozent sind darüber hinaus der Meinung, dass die Betreiber von EE-Anlagen einen stärkeren Beitrag zur Systemverantwortung leisten müssen. Betreiber erneuerbarer Energien werden derzeit nur über die Netzentgelte für ihren Verbrauch an den Netzkosten beteiligt. Nach Ansicht von 74 Prozent muss sich das ändern, sie schlagen vor, dass sich die EE gemäß ihrer Anschlussleistung an der Finanzierung der Netze beteiligen müssten.
Aus Sicht des VKU ist positiv hervorzuheben, dass die Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien für die Zeiträume bis 2025 und 2035 im EEG verbindlich festgelegt werden sollen. Darüber hinaus unterstützt der VKU, dass die im Koalitionsvertrag bereits skizzierten Ausbaumengen nun technologiespezifisch konkretisiert werden. Insbesondere ist zu begrüßen, dass das Instrument eines atmenden Deckels neben der Solarenergie auch auf die Bereiche der Onshore-Windkraft und der Bioenergie ausgeweitet wird. Damit wird eine sehr konkrete Forderung des VKU aufgegriffen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte allerdings ein geeignetes Instrument zur Durchsetzung dieser Ziele verankert werden, welches über die reine Degression der Fördersätze hinausgeht. Sonst wird eine tatsächliche Steuerung und damit Kostenkontrolle nicht möglich sein.
Bei der Ausgestaltung eines ersten Pilotprojekts muss darauf geachtet werden, dass eine möglichst wettbewerbliche Ausschreibung zum Zuge kommt, die nicht auf die Höhe der Einspeisevergütung, sondern auf die erforderlichen Kosten für die Errichtung der Anlage zielt. Das Tempo, dass die Bundesregierung bei der Neuregelung des EEG aufnimmt, muss sie nun auch mit Blick auf den Energy-Only-Markt umsetzen. Die zeitlichen Aussagen im Koalitionsvertrag zu Kapazitätsmechanismen greifen zu kurz. Die Probleme auf dem Erzeugungsmarkt - insbesondere für hoch effiziente Gaskraftwerke - sind schon heute immens. Dies macht auch die VKU-Umfrage deutlich: 92 Prozent fordern, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Neuordnung des Energiemarktes abschließen muss.