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21.08.2014 | Energie, Weiterbildung

EEG - Vorerst keine Umlage für Eigenversorger

Gemäß EEG 2014 haben Eigenversoger seit dem 01.08.2014 zumindest anteilig die EEG-Umlage zu zahlen. Allerdings wurde die Abwicklung von den Übertragungsnetzbetreibern vorläufig ausgesetzt, da das novellierte Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Grund dafür ist, dass die Verordnung nach § 91 Nr. 7 EEG 2014, in der das Verfahren zur Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger geregelt werden soll, vom Bundeswirtschaftsministerium noch nicht vollends ausgearbeitet wurde. Von anderer Stelle heißt es, der Entwurf zur Verordnung soll im Herbst vorliegen und spätestens Anfang 2015 in Kraft treten.

Nach § 37 EEG haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede an den Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Durch die Umlage sollen die Kosten für die Nutzung des Netzes gedeckt werden. Die Eigenstromerzeugung mit der Umlage zu belasten ist neu und stößt auf massive Kritik seitens des VfW.
Solange das Verfahren zur Eigenstrombelastung noch nicht festgelegt und damit nicht klar ist, wer die Umlage auf den Eigenverbrauch erhebt, werden keine Abschlagsrechnungen gezahlt. Es ist nicht voraussehbar, ob die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch rückwirkend ab dem 01.08.2014 erhoben wird. Die Empfehlung lautet daher zur Sicherheit bereits Rücklagen zu bilden und ggf. mit Mehrkosten zu rechnen.

Welche konkreten Auswirkungen das neue EEG 2014 auf die Energiedienstleistungsbranche hat und wie dezentrale Energieversorger trotz niedriger Strombörsenpreise und niedriger gesetz­licher Einspeisevergütungen erfolgreich agieren, erfahren Interessierte auf dem Praxisseminar Dezentrale Stromversorgung nach der EEG-Novelle – Möglichkeiten, Umsetzungskonzepte, Ratschläge für die Praxis am 28.10.2014 in Hannover.