Public Manager
03.04.2014 | Allgemeine Meldungen, Lärmschutz-Schallschutz, Spiel- und Sportplätze

Kommunen sollten Public-Viewing-Events mit Bedacht genehmigen

Der Countdown für die Fußball-WM in Brasilien läuft. Doch wegen der Zeitverschiebung werden viele Spiele erst nachts bei uns übertragen. Damit die fußballbegeisterten Deutschen aber wieder "im Rudel" gucken können, erließ die Bundesregierung gestern eine Sonderverordnung, die das so genannte Public Viewing nach 22 Uhr prinzipiell ermöglicht. Auf dieser Basis können nun die Kommunen entscheiden, welche Public-Viewing-Veranstaltung sie genehmigen. Der Verband Wohneigentum appelliert dabei an die Kommunen, diese Genehmigungen mit Bedacht auszusprechen.

Damit möglichst viele Bürger Freude an der WM haben! In zwei Monaten packt es uns wieder: Das Fußball-Fieber. Sogar die Bundesregierung lässt sich mitreißen, machte sie doch durch eine Sonderverordnung den Weg frei für das so genannte Public Viewing. Denn aufgrund der Zeitverschiebung mit Brasilien wird rund die Hälfte der Spiele nach 22 Uhr deutscher Zeit übertragen, davon zehn Spiele sogar erst ab 0 Uhr und eines um 3 Uhr nachts.

Nicht jeder kann mitfeiern
Die gestern beschlossene Sonderverordnung lässt Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zu. Auf dieser Basis können die Kommunen nun Genehmigungen für öffentliche Public-Viewing-Veranstaltungen nach 22 Uhr erteilen.
"Grundsätzlich freuen wir uns, dass auch 2014 der Weg für die beliebten WM-Partys frei ist. Wir appellieren jedoch an die Kommunen, die Genehmigungen mit Bedacht zu erteilen", mahnt Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum. "In ausgesprochenen Wohngebieten oder innerhalb kleiner Ortschaften sind solche Veranstaltungen deplatziert und sorgen nur für Ärger", so Rauch weiter.

Denn trotz aller Fußballbegeisterung: Viele Menschen benötigen dringend ihren Schlaf, zum Beispiel Klein- und Schulkinder, kranke Menschen und auch die meisten Arbeitnehmer! Stattdessen sollten die öffentlichen WM-Events vorzugsweise in Fußgängerzonen oder an ausgewiesenen Veranstaltungsorten stattfinden. In kleinen Gemeinden ist die "grüne Wiese" am Ortsrand dem Lokal im Ortskern vorzuziehen. Das monetäre Interesse der Veranstalter darf hier in keinem Fall stärker wiegen als die eigentlich selbstverständliche Rücksicht auf Anwohner und der Schutz der Nachtruhe.

Es soll ein Fest für alle sein
Während einer Fußball-WM werden selbst Menschen zu Fans, die sonst wenig mit dem Sport anfangen können. Entsprechend groß ist auch das Verständnis der meisten Deutschen für die öffentlichen Fußball-Partys. Dieses Verständnis sollte aber nicht über Gebühr strapaziert werden.
"Für eine Veranstaltung am Wochenende haben Anwohner in der Regel Verständnis, aber vier Wochen nächtliche Dauerbeschallung zermürben auch den Geduldigsten", erinnert Hans Rauch.

Erteilen die Kommunen mit kritischem Blick auf den Veranstaltungsort die Genehmigungen für Public-Viewing-Events, haben am Ende sehr viel mehr Menschen Freude an den fröhlichen und friedlichen WM-Festen.