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09.04.2014 | Nutzfahrzeuge - Elektro-Mobilität, Verkehrsmanagement

Bundesverband eMobilität: Warum wir endlich das Kennzeichen 'E' brauchen

Im Rahmen des geplanten Elektromobilitätsgesetzes der Bundesregierung sollen die Nutzer von Elektrofahrzeugen künftig von einer Reihe nicht-monetärer Anreize profitieren. Der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) und der Bundesverband Solare Mobilität e.V. (BSM) begrüßen diese Entwicklung und drängen nun auf eine rasche Verabschiedung des Gesetzesentwurfs, um Elektromobilität auf Basis Erneuerbarer Energien tatsächlich langfristig als realistische Mobilitätsalternative auf die Straße zu bringen.

"Die einheitliche Kennzeichnung elektrischer Fahrzeuge bildet die Grundvoraussetzung für die Umsetzung der angekündigten Nutzervorteile wie kostenreduziertes Parken, Mitbenutzung von Sonderspuren oder die zeitweise exklusive Zufahrt zu Wohngebieten oder Lieferzonen. Anders als eine 'Null-Emissions-Plakette' ist ein ergänzendes 'E' auf dem polizeilichen Kennzeichen von vorne und hinten erkennbar, auch im fahrenden Verkehr. Wie schon bei historischen Fahrzeugen, die ein 'H' hinter der amtlichen Kennung tragen, erlaubt das Kennzeichen 'E' erst die Prüfung, ob etwaige Nutzervorteile zurecht in Anspruch genommen werden", betonen der BEM-Präsident Kurt Sigl und BSM-Vorsitzende Thomic Ruschmeyer.

Die beiden großen Verbände für Elektromobilität in Deutschland sind sich sicher, dass das Kennzeichen 'E' mit dazu beitragen wird, die Neue Mobilität entscheidend voran zu bringen. Und das aus mehreren Gründen:

• Die Sichtbarkeit der Elektromobilität innerhalb der Gesellschaft wird erhöht.
• Sofortige Erkennbarkeit von Elektrofahrzeugen in Werkstätten und bei Unfällen. Denn hier sind zusätzliche Qualifikationen für Hochvolttechnik erforderlich.
• Die gesetzliche Anerkennung erhöht die Akzeptanz.
• Von einer staatliche Unterstützung für umweltfreundliches Verhalten profitiert die Allgemeinheit, in dem der Ausstoß von CO2 und die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen verringert wird.
• Die steuerliche und versicherungsrechtliche Einordung elektrischer Fahrzeuge folgt nicht den herkömmlichen Grundsätzen. Daher braucht es auch hier Bestimmungen, die den Besonderheiten gerecht werden.

Um diese Effekte zu gewährleisten, darf das Kennzeichen 'E' nur für lokal emissionsfreie Fahrzeuge - d.h. rein elektrische Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender - Verwendung finden, um die gewährten Nutzervorteile zu rechtfertigen. Wünschenswert wäre zudem die Koppelung der Kennzeichnung an den nachweislichen Verbrauch von Strom aus regenerativen Energien.