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02.04.2014 | Energie, Gebäudemanagement

Antworten zu Contracting-relevante Fragen - das Contractinglexikon

Wie wirkt sich die EEG-Umlage bei Contracting-Verträgen aus und auf was ist zu achten? Welche rechtlichen Aspekte sind bei Umstellung auf Wärmelieferung zu beachten? Für wen gilt die Wärmelieferverordnung und auf was sollte geachtet werden? Was ist eine Preisgleitklausel und welche Inhalte sollte sie enthalten? Wie erfolgt die Abrechnung mit dem Kunden und auf welche Verordnungen wird dabei zurückgegriffen?

Antworten auf diese und zahlreichen weiteren Contracting-relevanten Fragen gibt das Contractinglexikon des VfW. Es bietet einen sortierten Überblick und dient dazu, Informationen schnell bereit zu stellen. Durch alphabethisch geordnete Stichworte findet der Nutzer leicht die Antwort auf seine konkreten Fragen.

"Das Contractinglexikon ist ein Muss für jedes Unternehmen, das Contracting in seinem Portfolio anbietet bzw. anbieten möchte. Das Lexikon beruht auf praxisrelevante und rechtliche Fragen, die uns über die Jahre in der Geschäftsstelle zugekommen sind. Wir nehmen diese immer gerne entgegen und lassen die Antworten in die Sammlung aufnehmen. Dadurch erscheint jährlich ein aktuelles Nachschlagewerk mit den wichtigsten Stichworten, die von unserem Justiziar aufgearbeitet werden. Das Lexikon stellt das Standardwerk für die praktische Arbeit dar, das jeder, der mit Contracting zu tun hat, auf seinem Schreibtisch verfügbar haben sollte. Es gibt Sicherheit bei rechtlichen Fragen und der praktischen Abwicklung von Projekten.", erklärt Dipl.-Ing. Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW.

Eines der zahlreichen neuen Themen in der aktuellen Version von 2013 ist die "Preishauptabrede". Hierzu folgt ein Auszug aus dem Lexikon: Die rechtlichen Anforderungen an Preisänderungsklauseln sind dann, wenn sie in allgemeinen Versorgungsbedingungen enthalten sind, so vielschichtig, dass man sie in der Praxis bei gleichzeitiger Einhaltung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen nur schwer einhalten kann. Um die damit verbundene Unsicherheit zu reduzieren, bietet es sich an, anstelle einer Preisänderungsklausel die Veränderlichkeit des Preises von Anfang in die eigentliche Preisvereinbarung mit aufzunehmen.

Diese und viele weitere Informationen erhalten Sie auch bei den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagenseminaren des VfW vom 12. -15.05.2014 in Hamburg. Dort werden von erfahrenen Referenten rechtliche, betriebswirtschaftliche, steuerliche und technische Aspekte umfassend behandelt. Zudem werden Informationen zu den Besonderheiten des Marktes für Energiedienstleistungen vermittelt.

Weitere Informationen zum Contractinglexikon und den VfW-Grundlagenseminaren sind unter online erhältlich.