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29.10.2013 | Stadtplanung, Verwaltungsmodernisierung, Verwaltungsorganisation

Perspektiven des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens an der Hochschule Harz vorgestellt

Vor über 70 Teilnehmern aus Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Landkreisen sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen wurden beim 23. Workshop zur Verwaltungsmodernisierung am 9. Oktober 2013 die Ergebnisse einer bundesweiten Studie zum Stand und zur Perspektive des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens erörtert.

Die Veranstaltung auf dem Halberstädter Campus stand unter dem Titel "Stand und Perspektiven der Verwaltungsentwicklung in der Bauaufsicht". Die zugrundeliegende Studie wurde in Zusammenarbeit mit der Syncwork AG am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz durchgeführt, knapp 400 Kommunalverwaltungen des gesamten Bundesgebietes hatten sich an der standardisierten Befragung beteiligt. Die Rücklaufquote betrug 26 Prozent und wurde durch Interviews ergänzt. Der Landkreis Heidekreis und die niedersächsische Architektenkammer unterstützten als Praxispartner und bereicherten den Workshop durch Referenten.

Nach dem Grußwort von Michael Schilling, Kanzler der Hochschule Harz, stellten Matthias Neutzner von der Syncwork AG und Prof. Dr. Jürgen Stember, Dekan des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften, die Ergebnisse vor. Diese zeigten, dass über 80 Prozent aller befragten Verwaltungen eine intensivere personelle Beratung und 40 Prozent eine Beratungsleistung anderer Verwaltungen wünschen, 60 Prozent der Verwaltungen sehen Probleme in der Personalbeschaffung, mehr als die Hälfte im IT-Einsatz und 70 Prozent bei den strengen Formvorschriften.

Als wesentliche Ursachen für den geringen Einsatz elektronischer Baugenehmigungsverfahren, welcher momentan bei 4 Prozent liegt, werden die Qualitätsanforderungen, das fehlende entwicklungsfähige Personal, rechtliche Restriktionen, mangelnde Informations- und Kommunikationstechnologie, Kundenbedürfnisse und die Nachhaltigkeit der Entwicklungsschritte gesehen.
Die Studie beinhaltet allgemeine und spezifische Handlungsempfehlungen, um diesen Hindernissen entgegen zu wirken.

Prof. Dr. Thorsten Franz, Hochschullehrer für Öffentliches Recht an der Hochschule Harz, legte die Rechtsthematik zur IT-gestützten Verwaltung näher dar und widersprach, dass das Recht einen limitierenden Faktor für die Verwaltungsentwicklung im Landes- und Kommunalbereich darstelle. "Es gibt keine Norm, die die Führung elektronischer Akten verbietet. Konkrete Aussagen zum eGovernment existieren nur für den Bund, nicht aber für die Länder und Kommunen," so der Rechtsexperte.
Zur zukünftigen Schaffung einer verbindlichen Rechtslage seien die Landesgesetzgeber gefordert.

Abschließend wurde deutlich, dass gerade im Architekturstudium eine rechtliche Wissensvermittlung kaum vorhanden ist. IT-Anwendungen sind nur Hilfsmittel, sie ersetzen keinerlei Handeln nach Recht und Gesetz. Es stellen sich aber mit dem IT-Einsatz sowohl Fragen zum künftigen Arbeitsprozess als auch zum Spannungsfeld Dienstleistungsverwaltung vs. Hoheitsverwaltung. Letzteres kann möglicherweise nur durch einen "Kulturwandel" in den Verwaltungen reduziert werden.