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29.05.2013 | Energie, Versorgungsnetze

Bundeskabinett verabschiedet Novelle der Anreizregulierungs- und Stromnetzentgeltverordnung

VKU fordert Beseitigung des Zeitverzugs auch für Investitionen in die Mittel- und Niederspannungsebene

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung über eine Novelle der Anreizregulierungs- und Stromnetzentgeltverordnung berät. Wie schon lange vom VKU gefordert, soll es in der Eigenkapitalverzinsung keine Unterscheidung mehr zwischen Alt- und Neuanlagen geben.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die Entscheidung des Bundeskabinetts ist ein großer Erfolg für uns, da in naher Zukunft signifikante Investitionen in deutsche Energienetze anstehen und das erforderliche Kapital mit hinreichenden Anreizen angezogen werden muss. Allerdings besteht aufgrund des Zeitverzugs bei der Anerkennung von Investitionen in der Anreizregulierung nach wie vor das Problem für die Unternehmen, dass die tatsächliche Eigenkapitalverzinsung weit unter den festgelegten Zinssätzen liegt."

Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft setzt sich daher weiterhin für die Beseitigung des Zeitverzugs im System der Anreizregulierung auch für Investitionen in die Mittel- und Niederspannungsebene ein. Es ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, dass Erweiterungsinvestitionen auf der Hochspannungsebene des Verteilnetzes zukünftig über Investitionsmaßnahmen nach Paragraph 23 der Anreizregulierungsverordnung berücksichtigt werden.

Reck: "Um die für die Energiewende notwendigen Investitionen in die Verteilnetze zu tätigen, ist es aber notwendig, Investitionsmaßnahmen uneingeschränkt für alle Verteilnetzbetreiber zu öffnen."
Gleichzeitig muss dabei das Verfahren für die Beantragung und Genehmigung der Investitionsbudgets vereinfacht und modifiziert werden. Hierzu hat der Verband einen Vorschlag für "Maßnahmencluster" im Rahmen des VKU-Konzeptes für ein integriertes Energiemarktdesign erarbeitet.

"Der beschleunigte Umbau der Energielandschaft braucht eine leistungsfähige Infrastruktur, insbesondere auf der Verteilnetzebene. Für den anstehenden Um- und vor allem qualitativen Ausbau der Verteilnetze brauchen wir dringend attraktive Investitionsbedingungen", fordert VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Nach VKU-Schätzungen liegt der Investitionsbedarf in die Verteilnetze bei 25 Milliarden Euro bis 2030. Bei konsequentem Einsatz von intelligenten Betriebsmitteln und entsprechender Mess- und Kommunikationstechnik in den Verteilnetzen lässt sich dieser Aufwand sogar auf circa 15 Milliarden Euro senken. Davon sind jedoch rund 85 Prozent bis 2020 notwendig, wenn es nicht zu massiven Abregelungen von erneuerbaren Energien kommen soll. Zu diesem Ergebnis kommen die Gutachter enervis und BET im Rahmen des VKU-Konzeptes.

Der Änderung von Paragraph 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung stimmt der VKU grundsätzlich zu. Dazu Reck: "Es ist wichtig, dass sich die steigenden Kosten für den Umbau des Energiesystems auf breiten Schultern verteilen. Deshalb befürworten wir, dass es keine vollständige Netzentgeltbefreiung für die energieintensive Industrie geben wird."

Der VKU begrüßt auch, dass das Bundeskabinett das Thema Straßenbeleuchtung aufgegriffen hat. Reck: "Allerdings sind die Regelungen noch nicht ausreichend konsequent umgesetzt worden."
Für eine nachhaltige Ausgestaltung ist eine Ergänzung von Paragraph 17 der Stromnetzentgeltverordnung erforderlich. Anderenfalls würde die nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kommunen ausgelegt werden. Hierfür hat der VKU bereits Vorschläge an den Verordnungsgeber unterbreitet, die eine sachgerechte und kostengünstige Abrechnung der Netzentgelte für Straßenbeleuchtung ermöglichen. Der VKU wird die anstehenden Beratungen des Verordnungsentwurfes im Bundesrat nutzen, um hier möglichst Klarheit zu schaffen.

Hintergrundpapiere, Infografiken, Kurz- und Langfassung des Gutachtens sowie das VKU-Positionspapier stehen unter www.vku.de/emd
zum Download bereit.