Public Manager
27.03.2013 | Kommunikation und Videokonferenzen, Stadtplanung, Versorgungsnetze

BREITBANDAUSBAU: Belastungen und Nutzen müssen in angemessenem Verhältnis stehen

Die Europäische Kommission hat ihren Entwurf für eine Verordnung zur Kostensenkung beim Breitbandausbau vorgelegt. Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

"Grundsätzlich begrüßen wir die Anstrengungen der EU, bis zum Jahr 2020 alle europäischen Bürger mit leistungsfähigen Internetgeschwindigkeiten auszustatten. Doch der Vorschlag zur Kostensenkung darf nicht dazu führen, dass kommunale Ver- und Entsorger mit zusätzlichen Belastungen belegt werden, ohne dass man gleichzeitig auch erkennbar Anreize für ihr Engagement setzt."

Für Bürger und Wirtschaft ist heute die schnelle Internetverbindung das Tor zur Welt, und die Geschwindigkeit, mit der Unternehmen und Haushalte in die digitale Welt eintauchen können, ist zu einem entscheidenden lokalen Standortfaktor geworden. Die Breitbandversorgung gehört deshalb heute zu den grundlegenden Infrastrukturdienstleistungen der Daseinsvorsorge genauso wie die Versorgung mit Energie und Wasser.

"Ein Ausbau der Breitbandversorgung ist ohne kommunale Verund Entsorgungsunternehmen nicht darstellbar. Viele VKU-Mitgliedsunternehmen treiben ihn bereits erfolgreich voran", sagt Reck.

Mit dem vorgelegten Verordnungsvorschlag werde allerdings einseitig mit Spezialregelungen für Telekommunikationsanwendungen tief in bestehende und bewährte Systeme von Planungs-, Genehmigungs- und Baurecht eingegriffen.
Reck "Diese Regelungen schaffen Sonderlösungen, die eben nicht dazu geeignet sind, Abläufe effizienter zu gestalten, sondern zu Parallelwelten führen. Zudem sind die Ausnahmen von der Öffnung der Netzinfrastruktur - zum Beispiel wenn Sicherheitsgründe oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse kommunaler Unternehmen dem entgegenstehen - noch nicht hinreichend definiert."

Für die kommenden Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und dem Ministerrat ist es aus VKU-Sicht entscheidend, die Asymmetrie der Regelungen und die damit verbundene einseitige Belastung der kommunalen Unternehmen aufzuheben.

Der VKU-Arbeitskreis Breitband hat die Fragen zu möglichen Synergieeffekten beim Breitbandausbau gerade erst zum Anlass genommen, im Herbst 2013 einen Praxis-Leitfaden zu erarbeiten, der auf die vielen Fragen zur Nutzbarkeit bestehender Infrastrukturen Antworten geben und zu einer realistischeren Einschätzung des Potenzials derartiger Synergien führen soll. Ziel ist es, durch praxisrelevante Darstellungen Möglichkeiten und Grenzen des Zusammenwirkens von Breitbandausbau mit geeigneten Infrastrukturen kommunaler Unternehmen aufzuzeigen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.

www.vku.de