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15.07.2013 | Abfallwirtschaft

Vorschlag im Sinne der Leitlinie Ressourceneffizienz nur konsequent

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Europäischen Abfallverbringungsverordnung vorgelegt.

"Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollen bezüglich illegaler Abfalltransporte sind im Sinne der Europäischen Leitinitiative Ressourceneffizienz nur konsequent", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
"Für eine bessere Kontrolle braucht es vor allem einheitliche Vorgehensweisen, um sicherzustellen, dass der Abfall am Ende nicht den Weg der billigsten Entsorgung nimmt", so Reck weiter.

Die EU-Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ihre national zuständigen Behörden Kontrollen nach vorher festgelegten Plänen und darin niedergeschrieben Prioritäten durchführen. Diese sind öffentlich zu machen und jährlich zu aktualisieren. Ziel ist die frühzeitige Unterbindung illegaler Abfallverbringungen insbesondere in Drittstaaten.

Nach der Abfallverbringungsverordnung der EU sind alle Ausfuhren von gefährlichen Abfällen in Nicht-OECD-Länder sowie alle Ausfuhren von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der EU-/EFTA-Länder verboten. Darüber hinaus könnten die Kontrollen verhindern, dass in den Abfällen enthaltene wertvolle Rohstoffe (zum Beispiel wertvolle Mineralien wie Kobalt und Indium in Elektroschrott) verloren gehen. Diese Stoffe können dann recycelt werden und wieder auf den Markt gelangen.

Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt diesen Vorschlag und möchte seinen Teil zur Erfüllung der anvisierten Ziele beitragen. Reck: "Die kommunale Abfallwirtschaft in Deutschland stellt sich seit Jahren dem Ziel einer nachhaltigen Abfallwirtschaft, die den Ressourcenverbrauch reduziert und gleichzeitig die Ressourcenproduktivität steigert. Dazu gehören auch ambitionierte Ziele zur getrennten Sammlung."