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24.01.2013 | Wasser und Abwasser

VKU: Bundesregierung muss sich jetzt in Brüssel für kommunale Wasserversorgung einsetzen!

Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hat heute grundsätzlich dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zugestimmt, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche Vergaberegelungen zu schaffen. Trotz des Engagements deutscher Abgeordneter konnten nur punktuelle Verbesserungen für die kommunalwirtschaftlichen Strukturen in Deutschland entschieden werden.

Der in Europa angelegte grundsätzliche Konflikt zwischen der Durchsetzung von Wettbewerbsstrukturen auch in den Kernbereichen kommunaler Daseinsvorsorge, zum Beispiel der Trinkwasserversorgung, und der Achtung bewährter kommunaler und bürgernaher Organisationsstrukturen in den Mitgliedstaaten durch Brüssel (Subsidiaritätsgedanken), wurde erneut eindeutig zu Gunsten des reinen Wettbewerbsgedankens entschieden.

"Das heutige Abstimmungsergebnis belegt, dass einheitliche Festlegungen aus Brüssel zur Organisation der Daseinsvorsorge und insbesondere der Trinkwasserversorgung in den einzelnen Mitgliedstaaten für die Bürger in die falsche Richtung führen", sagt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

Die jetzt geplante Verschärfung des Vergaberechts für Konzessionen greift aus VKU-Sicht tief in die kommunalen Strukturen einer "sehr gut organisierten und funktionierenden Wasserwirtschaft ein", so Reck. "Die Wasserver- und die Abwasserentsorgung müssen deshalb aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgehalten werden. Mit punktuellen Nachbesserungen, die auf alle Mitgliedstaaten passen müssen, ist es nicht getan. Wir haben in Deutschland eine funktionierende kommunale Wasserwirtschaft, die von den Bürgern hoch geschätzt wird."

Reck weiter: "Die Bürger in Deutschland setzen bei ihrem wichtigsten Lebensmittel auf kommunale Verantwortung und kommunalwirtschaftliche Leistungserbringung. Die kommunalwirtschaftlichen Strukturen bei der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung genießen höchste Wertschätzung."

Das belegt auch eine repräsentative Umfrage, die Forsa im Auftrag des VKU durchgeführt hat. Danach sind 90 Prozent der deutschen Verbraucher mit der Qualität ihres Leitungswassers zufrieden, 86 Prozent zählen es zu den saubersten im europäischen Vergleich. Vor diesem Hintergrund darf eine mögliche Richtlinie insbesondere für Dienstleistungskonzessionen in der Wasserwirtschaft nicht gelten.
Reck: "Die Bundesregierung muss jetzt die kommunale Wasserwirtschaft in den weiteren Beratungen der Richtlinie schützen, ansonsten kommt sie unter die Räder der Gleichmacher aus Brüssel."

Bereits im März 2012 hatte der Bundesrat eindeutig gegen die von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinie votiert. "Die Bundesländer haben richtigerweise eine Ausnahme für die Wasserwirtschaft gefordert", so der VKU-Hauptgeschäftsführer. Auch der Parteitag der CDU hat sich eindeutig gegen die Richtlinie und für die kommunale Wasserwirtschaft positioniert.
Reck weiter: "Außerdem muss das Europäische Parlament in seiner Positionierung zu dem Richtlinienentwurf eine Ausnahme für Wasser beschließen."
Parlamentspräsident Martin Schulz hat dazu gestern einen ersten Schritt getan, indem er die Achtung des Subsidiaritätsgedankens für eine wieder steigende Zustimmung der Bürger zu Europa als unabdingbar erklärt hat.

Hintergrund
Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2011 einen Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie veröffentlicht. Die geplante Richtlinie würde die Ausschreibungspflichten für Kommunen erheblich ausdehnen. Dies hätte einschneidende Auswirkungen auf die kommunalen Strukturen in Deutschland. Bereits im März 2012 hat der Bundesrat daher den Richtlinienvorschlag eindeutig abgelehnt. Die Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag sind im EU-Ministerrat weitgehend abgeschlossen. Der federführende Binnenmarktausschuss hat am 24. Januar 2013 dem Richtlinienentwurf grundsätzlich zugestimmt. Anschließend werden EU-Ministerrat und Europäisches Parlament Verhandlungen aufnehmen, um sich auf einen einheitlichen Richtlinientext zu verständigen. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Juli 2013 ist möglich. Danach müsste die Richtlinie noch in deutsches Recht umgesetzt werden.