Public Manager
23.12.2013 | Messen, Sicherheit

Sicherheit durch Zutrittskontrolle gewährleisten

Können fremde oder unbefugte Personen ungehindert Areale, Gebäude oder gar einzelne Räume betreten, stellt dies für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen usw. ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Die unterschiedlichsten Gefahren, von Brandstiftung bis zur Wirtschaftskriminalität, machen ein passendes Sicherungskonzept unverzichtbar. Wichtiger Baustein eines umfassenden Sicherungs- und Organisationskonzeptes ist der Betrieb einer Zutrittsregelungsanlage und die Festlegung der Zutrittsberechtigungen. Zutrittsregelungsanlagen steuern den Personenfluss im sicherheitsrelevanten Bereich (ganzes Gebäude oder einzelne Räume) und stellen dadurch sicher, dass unberechtigte Personen keinen Zutritt erhalten.

Gleichzeitig sollen sie aber auch Berechtigte so wenig wie möglich behindern. Dabei reicht Zutrittsregelung vom Schutz einer einzelnen Tür bis zu sicherheitstechnischen und organisatorischen Gesamtmaßnahmen, etwa bei Großbetrieben. Nur die Personen erhalten Zutritt, die sich vorab zu erkennen gegeben haben, nämlich mit Karte, Ausweis, PIN-Code oder biometrischem Merkmal.

Über die Möglichkeiten und Vorschriften der Zutrittsregelung können sich Sicherheitsverantwortliche auf dem BHE-Fachkongress "Videoüberwachung/ Zutrittsregelung" am 10./11. Februar 2014 in Fulda in kompakter Form informieren. In der angegliederten Leistungsschau haben die Teilnehmer zudem ausreichend Gelegenheit, mit den Ausstellern ins Gespräch zu kommen und sich aktuelle Lösungen und Neuentwicklungen vor Ort live präsentieren zu lassen. Detaillierte Informationen zur Veranstaltung erhalten Interessenten beim BHE (Tel.: 06386 9214-0) oder unter www.bhe.de