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07.08.2013 | Wasser und Abwasser

Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft birgt Gefahren für die europäische Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. warnt vor den Gefahren der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen EU und USA (TTIP) mit den nun bekannt gewordenen Verhandlungsgegenständen.

Die AöW sieht als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und verbandlichen Wasserwirtschaft die Strukturen und die Qualität der öffentlichen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung in Deutschland und Europa in Gefahr.
Nach der ersten Verhandlungsrunde über die TTIP vom 8. bis 12. Juli 2013 in Washington sickern die ersten Informationen über das Verhandlungsmandat durch, das die Europäische Kommission vom Ministerrat dafür bekommen hat.

Die Geschäftsführerin der AöW Christa Hecht erklärte dazu in Berlin: "Nun wird klar, dass nicht nur die private Wirtschaft und die Landwirtschaft betroffen sind, sondern auch öffentliche Unternehmen ("public utilities") und alle staatlichen Ebenen in den EU-Mitgliedsstaaten. Es wird klar, dass die lange erkämpften Erfolge für die Erhaltung der öffentlichen Strukturen und Erzielung hoher Standards für die öffentliche Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung) in Deutschland und Europa auf dem Spiel stehen. Denn im TTIP soll darüber verhandelt werden, alle Barrieren in den Märkten der Vertragspartner abzubauen."

Weiter erklärte Hecht, damit dies auch durchsetzbar ist, solle ein Schiedsverfahren eingerichtet werden, das den Unternehmen Entschädigungszahlungen durch die EU, die Mitgliedsstaaten und eventuell auch der weiteren Ebenen zusprechen kann, wenn unzulässige Barrieren bestehen oder aufgebaut werden. Die Schiedsverfahren sind, wie die AöW aus schon bestehenden anderen Vereinbarungen (Investitionssicherung und Energie-Charta) entnimmt, geheim. Sie werden von drei nicht demokratisch legitimierten Personen durchgeführt, die niemandem Rechenschaft ablegen müssen. Das Gemeinwohl oder der Schutz der Umwelt spielen in solchen Verfahren keine Rolle.

Weitere TTIP-Verhandlungsrunden sind für Oktober in Brüssel und am Jahresende 2013 in Washington anberaumt. Im Anschluss daran soll eine erste Bestandsaufnahme erfolgen und der weitere Zeitplan festgelegt werden. Geplant ist, bis Ende 2014 die Verhandlungen abzuschließen. Deshalb fordert die AöW: Weil Wasser Gemeingut und keine übliche Handelsware ist, darf die öffentliche Wasserwirtschaft nicht von einem Abkommen für Freihandel erfasst werden. Das Subsidiaritätsprinzip für die Wasserwirt­schaft und die Daseinsvorsorge muss in der TTIP beachtet werden, weil Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung) öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge der regionalen Körperschaften sind.

Da Wasserwirtschaft Teil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist, darf die TTIP nicht in diese Garantie eingreifen und sie nicht unterlaufen. Öffentliche Wasserwirtschaft ist ausgerichtet am Gemeinwohl. Durch die TTIP dürfen keine Schiedsverfahren ermöglicht werden, in denen in intransparenten Verhandlungen die Gemeinwohlinteressen unter den Tisch fallen. Wasserwirtschaft erfordert wirksamen nachhaltigen Gewässerschutz. Die dafür notwendigen Anforderungen durch die EU-Wasserrahmen­richtlinie und alle den Gewässerschutz betreffenden Richtlinien und nationalen Umsetzungen (Gesetze und Verordnungen) dürfen durch die TTIP nicht unterlaufen werden.

Öffentliche Wasserwirtschaft hat auch Verantwortung gegenüber denen, die die Aufgabe jeden Tag durchführen. Die Tarifhoheit, die Tarifverträge und die Arbeitsschutzgesetze müssen durch die TTIP anerkannt und vor Angriffen geschützt werden.

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