Elektrofahrräder: BEM fordert einheitliche Prüfnorm und angepasste Verkehrswegenutzung
Elektromobilität im Zweirad-Bereich boomt. Stetig wachsende Verkaufszahlen von eBikes und Pedelecs freuen dabei nicht nur die Einzelhändler, sondern die gesamte eMobilitäts-Branche. In den vergangenen Wochen haben jedoch Sicherheitstests vom ADAC und der Stiftung Warentest verschiedene Sicherheitsmängel bei einigen in Deutschland verkauften Modellen zu Tage gebracht.
"Die schlechten Testergebnisse und das anschließend hohe mediale Echo haben bei den Kunden verständlicherweise zu Verunsicherungen geführt. Fakt ist: Es gibt bis dato noch immer keine auf Elektrofahrräder ausgelegten Sicherheitsvorschriften. Hier gelten nach wie vor die selben europäischen Normen, wie für konventionelle Straßenfahrräder. Obwohl bei eBikes und Pedelecs durch ihren elektrischen Antrieb und der damit verbundenen höheren Geschwindigkeit sehr viel größere Kräfte auf die einzelnen Bauteile wirken", so Kurt Sigl, Präsident des Bundesverbands eMobilität e.V. (BEM).
"Der BEM fordert deshalb verlässliche Sicherheitsstandards und eine einheitliche Prüfnorm für eBikes und Pedelecs. Dies wäre einerseits eine Hilfestellung für die Verbraucher, da eine standardisierte Regelung hohe Qualität garantiert, gleichzeitig vor mangelhaften Produkten schützt und letztlich ein sicheres Fahrerlebnis gewährleistet. Andererseits schaffen einheitliche Standards auch Klarheit und Orientierung für die verschiedenen Hersteller, Zulieferer und Einzelhändler, die sich bei uns im Bundesverband eMobilität organisieren und engagieren", betont Sigl.
Ein Briefwechsel zwischen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat in den vergangenen Tagen einmal mehr verdeutlicht, dass es bei Städten und Gemeinden rechtlichen Klärungsbedarf bei der Frage gibt, welche Verkehrswege von den immer beliebter werdenden Elektrozweirädern genutzt werden dürfen. Viele Städte und Gemeinden würden ihre Radwege gerne für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen, freigeben. Laut geltendem EU-Recht werden jedoch alle Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 25 km/h als Kraftfahrzeuge eingestuft und müssen damit grundsätzlich die Fahrbahn benutzen. Elektrofahrräder mit Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 25 km/h werden dagegen wie normale Zweiräder behandelt und dürfen die Radwege benutzen.
"Wir halten die aktuelle Regelung grundsätzlich für angemessen. Sinnvoll wäre in diesem Zusammenhang jedoch, die zulässige Geschwindigkeit von S-Pedelecs auf 50 km/h anzuheben, damit diese im Verkehrsfluss gut mithalten können", so Sigl und ergänzt: "Das S-Pedelec ist eine neue Art von Verkehrsmittel, dem zukünftig im Straßenverkehr eine immer höhere Bedeutung zukommen wird. Insbesondere für Berufspendler kann es eine attraktive und klimafreundliche Alternative zum Pendeln mit dem Pkw darstellen. Vorausgesetzt, die Politik versteht es rechtzeitig, die richtigen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen."
Der BEM fordert vor diesem Hintergrund, dass dem S-Pedelec in der zukünftigen Verkehrswegeplanung eine angemessen Bedeutung zukommt - z.B. indem etwa der Ausbau von Radschnellwegen künftig stärker thematisiert und umgesetzt wird. Unter Radschnellwegen versteht der BEM sowohl außer- als auch innerorts besonders gut ausgebaute Radwege, auf denen aufgrund ihrer vergleichsweise breiten Fahrspur dann auch S-Pedelecs zugelassen werden sollten.
"Wir regen deshalb an, in der Frage der Nutzungserlaubnis für S-Pedelecs zukünftig zwischen Fahrradwegen und Radschnellwegen zu differenzieren. Die Auszeichnung dieser Radschnellwege kann z.B. durch einen besonderen Hinweis oder ein neues Verkehrsschild erfolgen. Auf diese Weise würde das S-Pedelec als Alternative zum Auto noch attraktiver. Gleichzeitig würde außerdem auch der normale Radverkehr davon profitieren", so Sigl abschließend.
Über den Bundesverband eMobilität e.V. (BEM)
Der Bundesverband eMobilität setzt sich dafür ein, die Mobilität in Deutschland mit dem Einsatz Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Zu den Aufgaben des BEM gehört die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität als nachhaltiges, zukunftsweisendes und intermodales Mobilitätskonzept sowie die Durchsetzung einer Chancengleichheit bei der Umstellung auf Elektromobilität. Um diese Ziele zu erreichen, vernetzt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Politik und Medien miteinander, fördert die öffentliche Wahrnehmung für eine Neue Mobilität und setzt sich für die nötigen infrastrukturellen Veränderungen ein.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bem-ev.de