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02.07.2012 | Allgemeine Meldungen

Neue Zuständigkeit im Arbeitserlaubnisverfahren für Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen

Ab dem 1. Juli ändern sich in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit die Ansprechpartner für das Zulassungsverfahren für Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen.

Anträge für die noch zulassungspflichtigen kroatischen Saisonarbeitnehmer sowie bulgarische, rumänische und kroatische Schaustellergehilfen bearbeiten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr die regionalen Arbeitserlaubnisteams der ZAV, sondern ein zentrales Team in Bonn.

Rumänische und bulgarische Saisonarbeitnehmer benötigen seit Anfang des Jahres keine Arbeitserlaubnis-EU mehr.

Die neue Zuständigkeit gilt für alle Anträge, die ab dem 01.07.2012 bei der ZAV eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt bereits gestellte Anträge werden in dem bislang zuständigen Arbeitserlaubnis-Team abschließend bearbeitet, einschließlich der Erteilung der Arbeitserlaubnis-EU.

Kontakt:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Bonn
Team 322 - Arbeitsmarktzulassung
Villemombler Str. 76 53123 Bonn
Telefon: 0228-713 1329 Fax: 0228-713 2702279
E-Mail: ZAV-Bonn.Saisonarbeitnehmer(at)arbeitsagentur.de