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27.07.2012 | Allgemeine Meldungen

Fachbereichsübergreifende Vereinbarung unterzeichnet --- Hochschule Harz und Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) kooperieren

Kurz vor der Sommerpause besiegelten die Hochschule Harz und die in Berlin ansässige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) ihre Zusammenarbeit. Der Leiter der söp, Edgar Isermann, Präsident des OLG Braunschweig a.D., und Rektor Prof. Dr. Armin Willingmann kamen am Wernigeröder Standort der Hochschule Harz zusammen.

"Ziel der Kooperation ist der wechselseitige Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen und praxisbezogenen Erfahrungen zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schlichtung im öffentlichen Personenverkehr", erklärte der ebenfalls anwesende Geschäftsführer der söp, Heinz Klewe.

"Im Rahmen unserer Zusammenarbeit werden speziell die Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften im Studiengang Tourismusmanagement sowie Verwaltungswissenschaften in den Bereichen Öffentliche Verwaltung und Verwaltungsökonomie einbezogen", erläuterte Willingmann.

"Die Vermittlung geeigneter Praktika, studentische Mitarbeit sowie die gemeinsame Themenfindung für Abschlussarbeiten gehören neben einem regelmäßigen Informationsaustausch zu den Hauptzielen unserer Kooperation", erklärten die Vertreter der Schlichtungsstelle.

Der Rektor betonte, dass die Hochschule Harz erst die zweite Bildungseinrichtung sei, mit der die bundesweit agierende söp eine offizielle Zusammenarbeit eingehe und verwies auf die Zukunftsfähigkeit derselben: "Außergerichtliche Streitschlichtung ist gerade im Massengeschäft von Verkehrsträgern eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, zu der wir an der Hochschule Harz zahlreiche Anknüpfungspunkte haben".

So sei auch die Einbindung des innovativen Mediationszentrums auf dem Halberstädter Campus denkbar. Kernaufgabe der söp ist die außergerichtliche und einvernehmliche Streitbeilegung in individuellen Fällen zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen. Im Juni 2010 wurde die söp von der Europäischen Kommission notifiziert, sie arbeitet sachlich unabhängig und neutral mit bundesweiter Zuständigkeit für alle Reisenden, die sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an ein Bahn-, Bus-, Flug- oder Schiffsunternehmen gewandt haben. Für die Reisenden ist das Schlichtungsangebot kostenfrei, da die beteiligten Verkehrsunternehmen, mittlerweile sind es rund 140, die Finanzierung vollständig übernommen haben. Im letzten Jahr wurden bei der söp knapp 4.000 Schlichtungsanträge gestellt.

Für den Erfolg der söp spricht u.a. auch die hohe Schlichtungsquote, die trotz Freiwilligkeit bei knapp 90% liegt.
Weiterführende Informationen sind unter www.soep-online.de zu finden.