Public Manager
13.02.2012 | Winterdienst

Kommunen leisten mehr an Winterdienst als gesetzlich vorgeschrieben

"Die meisten Kommunen leisten mehr für den Winterdienst, als sie eigentlich müssten", so Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

"In den Hochphasen der Wintersaison arbeitet der Winterdienst zum Teil rund um die Uhr. Dies professionell und gleichzeitig wirtschaftlich zu erledigen, ist in Zeiten, in denen die Kommunen vor großen finanziellen Schwierigkeiten stehen, eine besondere Herausforderung."

Die Straßengesetze der Länder verpflichten die Kommunen zum Winterdienst. Dabei müssen die Kommunen diesen jedoch nur auf Straßen leisten, die besonders wichtig für den Verkehr in den Städten und Gemeinden sind. Diese Straßen mit der höchsten Priorität räumt der kommunale Winterdienst und streut gegen die Glätte auftauende oder abstumpfende Mittel. Fußgängerwege müssen durch die Kommunen nur dann geräumt werden, wenn es keine Anlieger gibt, und sie als besonders wichtig oder gefährlich gelten. Es besteht kein Anspruch auf Winterdienst in den Nebenstraßen.

"Sehr oft leisten die Kommunen Winterdienst über das gesetzlich vorgeschriebene Maß, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen", so Hasenkamp weiter. "Die Bürgerinnen und Bürger haben jedoch auch Pflichten. Dazu gehört, dass die Anlieger ihrer Winterdienstpflicht auf den Gehwegen nachkommen. Dafür sind die Kommunen nicht zuständig."

Die Räumung der Straßen wird zudem oftmals durch falsch geparkte Autos erschwert. Das kostet wertvolle Zeit und erschwert die Arbeit unnötig. Auch hier seien die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, dies zu verhindern. Außerdem gelte es, die Autos für den Winter zu rüsten und sich geeignetes Schuhwerk zuzulegen.

"Trotz aller Professionalität: Letztendlich sind Winter- und Kälteeinbrüche ein Werk der Natur, das der Mensch nur zu einem gewissen Grad beherrschen kann", so Hasenkamp.