Kommunen und VKU fordern Korrekturen beim Kreislaufwirtschaftsgesetz
"Liberalisierung der Abfallwirtschaft käme Bürger und Kommunen teuer zu stehen"
Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben heute während einer gemeinsamen Veranstaltung in der Vertretung des Landes Schleswig- Holstein in Berlin die Bundesregierung aufgefordert, die Abfallwirtschaft in Deutschland nicht weiter zu liberalisieren, sondern die kommunale Steuerungsverantwortung zu stärken und die im Gesetzentwurf festgelegten Änderungen zu der sogenannten gewerblichen Sammlung zurückzunehmen.
Der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass private Unternehmen - anders als bisher - ohne Auftrag der Kommunen und parallel zu kommunalen Sammlungen werthaltige Abfälle einsammeln können. Daran hält die Bundesregierung fest, obwohl der Bundesrat Ende Mai 2011 dagegen gestimmt hatte.
"Durch die Änderungen zur gewerblichen Sammlung würden den Kommunen Einnahmen entgehen, mit denen sie derzeit die Gebühren stabilisieren. Fallen diese Einnahmen weg, steigen vielerorts die Abfallgebühren. Zudem wäre den Kommunen eine rechtsichere Vergabe nicht mehr möglich. Auch sind Arbeitsplätze in Betrieben in Gefahr." Das betonten heute der stellvertretende Präsident des Deutschen Städtetages, der Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger, der Vizepräsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Dr. Michael Ermrich, Landkreis Harz, sowie die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg und des VKU, Hans-Joachim Reck.
Die Bundesregierung behauptet, das Europarecht zwinge zu einer Liberalisierung der gewerblichen Sammlung. Dem widersprechen der Bundesrat, die kommunalen Spitzenverbände, der VKU und zahlreiche Gutachter.
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschuss vom 4. Juli 2011 erneut betont, dass die derzeit geltenden Regelungen zu den kommunalen Überlassungspflichten und zur gewerblichen Sammlung europarechtskonform seien. Damit hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht sein Grundsatzurteil zur gewerblichen Sammlung aus dem Jahr 2009 bestätigt und der Bundesregierung deutlich widersprochen.
Das Europarecht räumt den Mitgliedstaaten ausdrücklich eigene Spielräume für die regionale und lokale Selbstverwaltung ein. Insbesondere sind die Mitgliedstaaten gehalten, die Rahmenbedingungen für die Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge so zu gestalten, dass deren finanzielle und wirtschaftliche Funktionsfähigkeit gewährleistet ist.
"Die Bundesregierung schiebt europarechtliche Bedenken vor, um ihr politisches Vorhaben, die Liberalisierung der Abfallwirtschaft, zu rechtfertigen. Nicht nur die Kommunen, auch viele Vertreter in der Landespolitik sprechen sich parteiübergreifend gegen die Regelungen zur gewerblichen Sammlung aus. Deshalb fordern wir den Bundestag auf, die kommunale Steuerungsverantwortung im Kreislaufwirtschaftsgesetz verbindlich zu verankern", so die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des VKU.