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20.05.2011 | Beschaffungspraxis

Die eVergabe kann „Quantensprung“ bedeuten!

Das 1. Hessische Forum „Zukunft öffentlicher Einkauf“ auf der DiKOM Süd in Frankfurt am Main stieß bei den Zuhörern auf großes Interesse.

Zur Diskussion hatte die Deutsche eVergabe ein hochkarätiges Expertenteam aus Wirtschaft und der Politik eingeladen, das die derzeitigen Beschaffungskriterien der öffentlichen Hand erörterte, politische Aspekte bezüglich der Einführung der eVergabe aufzeigte, konkrete Handlungs-empfehlungen vorschlug und einen Ausblick auf die Zukunft des öffentlichen Einkaufs gab.

Dass die Errungenschaft „eVergabe“ sich noch nicht, wie in anderen europäischen Ländern, flächendeckend durchgesetzt hat, ist laut Ole von Beust keine böswillige Absicht der deutschen Verwaltungslandschaft. Vielmehr sieht er die Problematik in der Politik, denn trotz der Planungen der EU-Kommission (Digitale Agenda), sei das Thema der elektronischen Vergabe noch nicht als Reformthema erkannt und angegangen worden. Dabei könnte gerade in Zeiten knapper Kassen die Reformierung des öffentlichen Einkaufs viel Spielraum für neue Investitionen bedeuten.

So betonte Dr. Ulrich Bergmoser, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Booz & Company GmbH, dass die kommunalen Beschaffungskosten um mindestens 15 Prozent reduziert werden könnten, wenn die öffentliche Hand den Schritt vom operativen zum strategischen Einkauf umsetzen würde.
Dass dieser vollzogene Wechsel im Einkauf durchaus von Erfolg gekrönt ist, belegen Ergebnisse aus der Privatwirtschaft. Dort bescherte die Optimierung der Supply Chain in weniger als 20 Jahren einen Effizienzsprung von bis zu 40 Prozent.

Während der Diskussionsrunde wurde auch die Problematik der Komplexität des anzuwendenden Vergaberechts angesprochen, die in den Augen von Christian Konhäuser auch für die bislang zurückhaltende „eVergabe-Popularität“ verantwortlich gemacht werden kann. Der hierzu eingeladene Vertreter der Industrie, Hans-Martin Fischer, Rechtsanwalt und Mitglied im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) sowie Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL), sieht hierin jedoch keine Behinderung. Seiner Meinung nach stellt vielmehr die immer noch vorherrschende Problematik der Interoperabilität der eVergabe- Systeme die größte Schwierigkeit für die Bieterschaft dar, um sich kostengünstig an einem Verfahren zu beteiligen. Abhilfe wird seines Erachtens erst die am Ende des Jahres einheitliche Kommunikationsschnittstelle „XVergabe“ schaffen.

Die Entwicklung eines eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschstandards sowie der darauf basierende, einheitliche Bieter-Client für die verschiedenen eVergabe- Plattformen soll der eVergabe den Weg als Standardprozess bei Bietern und der öffentlichen Hand ebnen.

Damit in Zukunft der öffentliche Einkauf die Effizienzpotenziale auch vollends ausschöpfen kann, bedarf es, vonseiten der anwesenden Experten, neuer Herangehensweisen. So ist es laut Rechtsanwalt Hans-Martin Fischer unumgänglich, ganz „unverkrampft“ an die Thematik der Restrukturierung des „öffentlichen Einkaufs“ heranzugehen, um somit vermeintliche Ängste und Hürden bei den ausschreibenden Stellen abzubauen.

Dr. Ulrich Bergmoser weiß um die prekäre, bundesweite Haushaltslage und fordert daher von den Kommunen mehr Eigeninitiative und aktive Handlungsbereitschaft bei der Reform ihres Einkaufs. Die eVergabe kann seiner Meinung nach dazu beitragen, einen „Quantensprung“ zu bewirken und finanzielle Freiräume zurückzugewinnen.

Ole von Beust sieht neben den finanziellen, aber auch ökologische Vorzüge. Eine papierlose Abwicklung von Ausschreibungen könnte den CO2-Gehalt deutlich reduzieren und somit zu einernachhaltigen Ressourcenschonung beitragen; auch die regionalen Unternehmen sieht er durch den Einsatz von elektronischen Einkaufstechnologien gefördert.

Abschließend betonte Christian Konhäuser, dass die bislang geringe Verbreitung der eVergabe nichts mit den Verfahrenskosten der Deutschen eVergabe zu tun hätte, denn als ÖPP-Modell würde die Deutsche eVergabe sowohl für Vergabestellen (kostenfreie Nutzung) als auch für Bieter (max. 10 Euro pro Vergabeverfahren) eine einfache und überschaubare Kostenstruktur bieten. Vielmehr könnte die Entwicklung der eVergabe mit der Verbreitung der E-Mail Anfang der 90er Jahre vergleichen werden. In seinen Augen ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis das elektronische Verfahren, die teure und fehleranfällige konventionelle Ausschreibungsmethode ablöst. Spätestens in 10 Jahren, so Konhäuser, wird die elektronische Vergabe zu 90 Prozent in Deutschland vertreten sein.

Über Deutsche eVergabe:
Die Deutsche eVergabe ist eine Marke der Healy Hudson GmbH. Der innovative Software- und Dienstleistungs-anbieter deckt alle Bereiche rund um die elektronische Beschaffung und Vergabe und zählt zu den führenden eProcurement- und eVergabe- Anbietern in Europa. Über 12.000 ausschreibende und beschaffende Kunden vertrauen auf Systeme von Healy Hudson.
Mit der Deutschen eVergabe bietet Healy Hudson eine webbasierte Fachanwendung an, mit der ausschreibende Stellen der öffentlichen Hand und Bieter elektronische Vergaben günstiger, komfortabler und komplett webbasiert durchführen können.

www.deutsche-evergabe.de