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23.03.2011 | Allgemeine Meldungen

Jetzt volle Kostentransparenz – Nationaler Normenkontrollrat erhält mehr Kompetenzen

Am 22. März 11 trat die Änderung des sog. Normenkontrollratsgesetzes1 in Kraft. Damit müssen die Bundesministerien künftig bei neuen Gesetzentwürfen umfassend alle Folgekosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung ausweisen und dem Nationalen Normenkontrollrat zur Stellungnahme vorlegen.

Der Vorsitzende des Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig, sieht darin einen wichtigen Meilenstein:
„Das Programm zum Bürokratieabbau ist nun endgültig den Kinderschuhen entwachsen. Bislang konnte sich der Normenkontrollrat in seinen Stellungnahmen zu neuen Gesetzen nur zu den Kosten aus Informationspflichten äußern. Diese Einschränkung war sowohl für die Adressaten der Gesetze als auch für die am Gesetzgebungsprozess Beteiligten unbefriedigend, da wesentliche Folgekosten gar nicht in den Blick genommen wurden.
Das wird jetzt anders, d.h. künftig wird es keine blinden Flecken in unserer Gesetzgebung mehr geben. Es soll vollständige Transparenz über die gesamten Kostenfolgen hergestellt werden.
Der Normenkontrollrat begrüßt diesen Schritt zur vollen Kostentransparenz, denn schließlich ist eine umfassende Darstellung der Gesetzesfolgen unabdingbar für eine sachgerechte politische Diskussion. Mit der Änderung des NKR-Gesetzes nehmen wir im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle ein und schon jetzt gibt es ein breites Interesse am smart-regulation-Ansatz made in Germany.“

www.normenkontrollrat.bund.de