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12.07.2011 | Energie, Versorgungsnetze

VKU begrüßt Maßnahmepaket für Transparenz im Energiegroßhandel

Heute hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments über die Verordnung über Transparenz und Integrität der Energiemärkte, kurz REMIT (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency), abgestimmt.

Da der Rat das Trilogergebnis bereits gebilligt hat, gilt die Zustimmung des Europäischen Parlaments nach der Sommerpause als sicher. Damit kann die Verordnung wie geplant bis Ende 2011 in Kraft treten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Verordnung als eine gelungene Marktaufsicht für den Energiemarkt.

„REMIT wird maßgeblich dazu beitragen, die notwendige Transparenz im Energiegroßhandel zu stärken. Die Verordnung berücksichtigt dabei die Besonderheiten des Energiemarktes in ausgewogener Weise, was im Sinne der kommunalen Unternehmen und der Verbraucher ist“, sagt VKU Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Die REMIT-Verordnung soll mit vielen Mechanismen dazu beitragen, die Transparenz auf dem Energiemarkt in der Europäischen Union zu stärken. Unter anderem enthält REMIT Regelungen, wie mit Insiderinformationen umzugehen ist und wie Insiderhandel und Marktmanipulationen verhindert werden. REMIT berücksichtigt dabei weitgehend die unterschiedlichen Unternehmensgrößen.

Reck: „Durch die Einführung von De-Minimis-Regelungen bei Datenmeldepflichten ist sichergestellt, dass auch kommunale Unternehmen erfolgreich am Markt agieren können und nicht herausgedrängt werden. Allerdings muss bei den folgenden Beratungen zur Ausgestaltung der Durchführungsakte darauf geachtet werden, dass bereits bestehende Infrastrukturen für die Datenmeldungen genutzt und Doppelabfragen vermieden werden.“