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07.07.2011 | Allgemeine Meldungen

Persönliche Erklärung des Abgeordneten Horst Meierhofer

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur namentlichen Abstimmung zum Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Drucksache 17/5750, 17/6264)

Persönliche Erklärung des Abgeordneten Horst Meierhofer Ich lehne den vorliegenden CCS-Gesetzesentwurf ab, weil ich CCS unterstütze. Ich will die Erforschung der CCS-Technologie: Es geht mir um Klimaschutz, Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Nachdem nicht zuletzt die FDP-Fraktion und ich die Sicherheitsstandards noch einmal nach oben geschraubt haben, bestehen aus Sicht von Mensch und Umwelt keine nennenswerten Risiken, die einer Erforschung entgegenstehen. Leider wird CCS durch dieses Gesetz verhindert werden. Mit der Länderklausel wird ein Präzedenzfall geschaffen, dessen negative Folgen für unser föderales System verheerend sein können.

Wir entziehen uns der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als Bundesgesetzgeber. Die Sicherheitsstandards, die wir nach unseren Änderungsanträgen für das CCS-Gesetz erreicht haben, sind die höchstmöglichen: Der Grundwasser- und damit Trinkwasserschutz ist durch die von uns geforderte geologische Barriere nun gewährleistet. Verdrängtes Salzwasser kann damit nicht mehr in die über dem Speicherort liegenden Grundwasserstöcke dringen. Durch die Einschaltung eines unabhängigen Dritten sind die Sicherheitsstandards für Kohlendioxidleitungen deutlich gesteigert. Die angedrohten Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten sind auf unser Drängen verdoppelt worden.

Mit einem ergänzenden Antrag („Umfassende Datenbasis für Nutzungsmöglichkeiten des Untergrunds schaffen“) bringen wir die unterirdische Raumordnung entscheidend voran. Auch dies ist wichtig, um die Akzeptanz zu steigern. Aber all diese positiven Effekte schaffen es nicht, das zentrale Manko dieses Gesetzes aufzuwiegen: Mit der Länderklausel erhalten die Bundesländer mutmaßlich ein Optionsrecht, das ohne Gründe eine völlige Blockade ganzer Bundesländer ermöglicht. Das Bundesland, das sich bereiterklärt, an der Erforschung einer Technologie mitzuwirken, wird unter Druck gesetzt.

Wie soll eine Landesregierung den eigenen Bürgern vermitteln, sie könne die Technologie verantwortungsvoll nutzen, wenn der Bundesgesetzgeber sich vor einem eigenen Bekenntnis scheut? Wie soll eine Landesregierung den eigenen Bürgern vermitteln, sie könne CCS verantwortungsvoll erforschen, wenn in anderen Bundesländern die Technologie ohne Angabe von Gründen als „Teufelszeug“ verdammt werden kann?

Neben dieser verheerenden Wirkung, die das vorliegende Gesetz zum Verhinderungsgesetz macht, gehen von der Länderklausel weitere negative Signale aus. Unser föderales System wird in Frage gestellt. Der Bundestag entzieht sich als Bundesgesetzgeber seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, eine Entscheidung zu treffen, die in seinem Aufgabengebiet liegt. Dies steht nicht im Einklang mit unserer bundesstaatlichen Verfassung, nach der nationale Fragen auch nationale Lösungen erfordern.

Desweiteren stellt sich für die einzelnen Bundesländer jeweils die Frage des eigenen Vorteils: Warum sollte Thüringen ein Interesse daran haben, möglichst viele Hochspannungsleitungen zuzulassen, damit Bayern und Baden-Württemberg mit Strom versorgt werden? Warum sollte Baden- Württemberg eine ergebnisoffene Endlagersuche zulassen, wenn mit Gorleben bereits ein mögliches Endlager bereitsteht? Wir stellen unser Grundsystem damit infrage.

Es gibt schwierige Entscheidungen, die Anstrengungen und Belastungen für den Einzelnen auferlegen, aber gesamtgesellschaftlich trotzdem erforderlich sind. Es ist nicht zu akzeptieren, dass derjenige, der laut genug schreit, sich dieser Verantwortung entzieht. Ich bin der Meinung, wir müssen CCS eine Chance geben.

Wir sind als Abgeordnete in der Pflicht, im Interesse der gesamten Gesellschaft zu handeln. Wenn wir, und das ist meine persönliche Überzeugung, aus Klimaschutzgründen, aus Gründen der Versorgungssicherheit und aus Gründen der Innovationsfreundlichkeit eine Technologie erproben wollen, dann müssen wir den Rahmen dafür schaffen. Wenn wir das nicht wollen, müssen wir die Technologie verbieten und nicht ein faktisches Verbot über eine Länderklausel mit weiteren unabsehbaren Folgen festschreiben. Die Länderklausel ist ein politischer Fehler, den ich nicht mittragen kann. Wer erforschen will, soll forschen. Wer verhindern will, soll verbieten. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt etwas vor, was er vermutlich nicht einhalten kann.