Public Manager
19.07.2011 | Verwaltungsmodernisierung

Nationaler Normenkontrollrat zur Einstellung des ELENA-Verfahrens: Chance zum Bürokratieabbau konnte nicht genutzt werden!

Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats Dr. Johannes Ludewig erklärt: „Eine endgültige Entscheidung zum ELENA-Verfahren war überfällig. Dies war die Politik nicht zuletzt den 2 Mio. Unternehmen schuldig, die regelmäßig Daten an die Zentrale Speicherstelle in Würzburg liefern und deren Vertrauen durch den Schwebezustand der letzten Monate stark in Mitleidenschaft gezogen sein dürfe.

Gleichwohl ist bedauerlich, dass die mit dem Verfahren verbundenen Chancen zur Entbürokratisierung nicht genutzt werden konnten. Es bleibt zu hoffen, dass die Bereitschaft der Unternehmen, künftig bei der Umsetzung von elektronischen Verfahren mitzuwirken, nicht nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ziel muss es sein, aus den Fehlern zu lernen und in Zukunft größere IT-Projekte innerhalb der Bundesregierung besser zu koordinieren.“

Der Nationale Normenkontrollrat hatte in der Vergangenheit zwei Gutachten zu dem ELENA-Verfahren abgegeben. Er hatte in seinen Gutachten ausführlich zu den Kosten des ELENA-Verfahrens Stellung genommen und so z.B. aufgezeigt, dass mittelfristig Unternehmen rund 90 Mio. Euro Bürokratiekosten einsparen könnten. In seinen Gutachten hatte er jedoch auch unbequeme Fakten (z.B. den Mehraufwand in der Verwaltung in Höhe von rund 82 Mio. Euro) transparent gemacht und dringenden Entscheidungs- und Handlungsbedarf angemahnt.

Weitere Informationen (wie z.B. das vollständige Gutachten zum ELENA-Verfahren) unter www.normenkontrollrat.bund.de