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12.07.2011 | Beschaffungspraxis, Energie

EEG-Strom muss effizient und transparent vermarktet werden

Die deutsche Bundesnetzagentur und die Paris European Power Exchance (EPEX Spot) haben gestern zur gemeinsamen Veranstaltung „Eineinhalb Jahre EEG-Strom an der Börse“ eingeladen.

Während des Treffens diskutierten die Marktteilnehmer über ihre bisherigen Erfahrungen, die sie in anderthalb Jahren vollständiger Börsenvermarktung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erzeugten Stroms gemacht haben.

Zum Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2010 sind Stromlieferanten nicht mehr verpflichtet, EEG-Strom von den Übertragungsnetzbetreibern zu beziehen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzte sich damals massiv für diese Reform ein, weil das bis dahin geltende EEG-System den Stadtwerken erhebliche finanzielle Risiken aufgebürdet hatte.

Ergebnis:
Kommunale Stromvertriebe haben nun mehr Planungssicherheit und Flexibilität bei der Beschaffung. Weil der Ausbau der erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren weiter forciert wird, geht der VKU davon aus, dass die Menge des börslich vermarkteten EEG-Stroms zunimmt.

„Daher ist es wichtig, EEG-Strom möglichst effizient, transparent und diskriminierungsfrei zu vermarkten“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Bislang vermarkten die Übertragungsnetzbetreiber den EEG-Strom. Es sei allerdings zu prüfen, „ob diese Aufgabe nicht auch durch unabhängige Unternehmen erbracht werden kann.“
Diese könne man zum Beispiel durch Ausschreibung ermitteln.

„Der wachsende Anteil erneuerbarer Energien macht es zudem immer wichtiger, die unregelmäßigen Einspeisungen von Wind- und Solarstrom auszugleichen – bei Aufrechterhaltung des Einspeisevorrangs“, so Reck. „Neben Speichertechnologien, flexiblen Kraftwerken oder Energiemanagementsystemen können EEG-Anlagen auch selbst dazu beitragen, ein Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Bedarf herzustellen“

Das könne zum Beispiel durch einen flexiblen Betrieb von Biomasseanlagen oder die Nutzung von Speichertechnologien geschehen. „Die vom Gesetzgeber beschlossene Marktprämie ist deshalb ein sehr wichtiges Instrument, um entsprechende Investitionen auszulösen.“